bLantag von 183.8—1834. 469
Reformen kundgab, gieng er nicht von der Regierung sondern
von Denjenigen aus, denen dafür ein Opfer angesonnen wurde,
bald von der Aristokratie, die mit einzelnen ehrenwerthen Aus-
nahmen lange und zäh für die Rettung ihrer Sonderrechte
stritt, bald von den Städten oder den Bauern. Die ganze
Art der Zusammensetzung der Kammern brachte es mit sich,
daß jeder Stand das Ganze des Staats immer nur vom
Stanppunkte seiner Gerechtsame und Interessen aus betrachtete 1);
selbst die meist auf Gemeindebeamte und Advocaten fallenden
städtischen Wahlen rerschafften nur dem juristischen Scharfsinn
mit seiner vorwiegenden Richtung auf das formale Necht Ein-
gang in die Kammern. Doch zeigte auch die Regierung, daß
sie nicht über eine bestimmte Grenze hinauszugehen willens sei.
Gleich in der ersien Sitzung machte Lindenau der zweiten
Kammer die Mittbeilung, daß der Biene, weil sie eine an die
Stände gerichtete Petition aufregenden und gegen die Gesetze
verstoßenden Inhalts, nämlich um Aufhebung der Feudalrechte,
noch vor deren Eingabe veröffentlicht und zur Sammlung von
Unterschriften für dieselbe aufgefordert habe, die Concession
entzogen worden sei, und als der Redacteur Richter sich des-
halb verantworten wollte, entzog ihm die entrüstete Kammer
das Wert. In Betreff der Petition selbst erklärte nachher die
Kammer ausdrücklich ihre Mißbilligung, da sie nie Anträge
und Wünsche befürworten könne, welche Bestimmungen der Ver-
fassung verletzten und die Sicherheit des Eigenthums gefähr-
deten 2).
Unter all'’ den wichtigen Aufgaben, welche der Erledigung
durch die Stände harrten, war keine so bedeutsam wie die
Frage wegen des Anschlusses an den Zollverein. Es fehlte
1) „Das Königreich Sachsen seit Einführung der constitutionellen Re-
gierungsform“, in der Gegen wart V, 571 f., ein im Folgenden mehr-
sach benutzter Aussatz.
2) „Bienenvater“ Richter wurde wegen des Aufsatzes zu sechs Mo-
naten Gefängniß verurtheilt, diese aber in Verbannung verwandelt; er
gieng nach Amerika, dann nach der Schweiz und tauchte 1848 vorüber-
gehend in Sachsen wieder auf.