Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

bLantag von 183.8—1834. 469 
Reformen kundgab, gieng er nicht von der Regierung sondern 
von Denjenigen aus, denen dafür ein Opfer angesonnen wurde, 
bald von der Aristokratie, die mit einzelnen ehrenwerthen Aus- 
nahmen lange und zäh für die Rettung ihrer Sonderrechte 
stritt, bald von den Städten oder den Bauern. Die ganze 
Art der Zusammensetzung der Kammern brachte es mit sich, 
daß jeder Stand das Ganze des Staats immer nur vom 
Stanppunkte seiner Gerechtsame und Interessen aus betrachtete 1); 
selbst die meist auf Gemeindebeamte und Advocaten fallenden 
städtischen Wahlen rerschafften nur dem juristischen Scharfsinn 
mit seiner vorwiegenden Richtung auf das formale Necht Ein- 
gang in die Kammern. Doch zeigte auch die Regierung, daß 
sie nicht über eine bestimmte Grenze hinauszugehen willens sei. 
Gleich in der ersien Sitzung machte Lindenau der zweiten 
Kammer die Mittbeilung, daß der Biene, weil sie eine an die 
Stände gerichtete Petition aufregenden und gegen die Gesetze 
verstoßenden Inhalts, nämlich um Aufhebung der Feudalrechte, 
noch vor deren Eingabe veröffentlicht und zur Sammlung von 
Unterschriften für dieselbe aufgefordert habe, die Concession 
entzogen worden sei, und als der Redacteur Richter sich des- 
halb verantworten wollte, entzog ihm die entrüstete Kammer 
das Wert. In Betreff der Petition selbst erklärte nachher die 
Kammer ausdrücklich ihre Mißbilligung, da sie nie Anträge 
und Wünsche befürworten könne, welche Bestimmungen der Ver- 
fassung verletzten und die Sicherheit des Eigenthums gefähr- 
deten 2). 
Unter all'’ den wichtigen Aufgaben, welche der Erledigung 
durch die Stände harrten, war keine so bedeutsam wie die 
Frage wegen des Anschlusses an den Zollverein. Es fehlte 
1) „Das Königreich Sachsen seit Einführung der constitutionellen Re- 
gierungsform“, in der Gegen wart V, 571 f., ein im Folgenden mehr- 
sach benutzter Aussatz. 
2) „Bienenvater“ Richter wurde wegen des Aufsatzes zu sechs Mo- 
naten Gefängniß verurtheilt, diese aber in Verbannung verwandelt; er 
gieng nach Amerika, dann nach der Schweiz und tauchte 1848 vorüber- 
gehend in Sachsen wieder auf.
	        
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