472 Sachsen von 1833—1848.
tärs 1) ertheilt wurden. Als Regel siellte die Regierung die
unentgeltliche Aufhebung dieser Berechtigungen auf; da aber
dabei zum Theil erworbene Ansprüche in Frage kamen, so
durfte es nicht befremden, daß eine Verställdigung zwischen
beiden Kammern über diesen Gegenstand sich bis gegen den
Schluß des Landtags verzögerte.
Die Ausführung des neuen Abgabensystems gestattete nun
auch nicht mehr die Beibehaltung provinzieller Verschiedenheiten
zwischen den Kreislanden und der Oberlausitz, zwischen den
schönburgischen Receßherrschaften und der Herrschaft Wildenfels
einer= und dem übrigen Lande andererseits. Mit letzteren
wurden besondere Verhandlungen vorbehalten; die Verhälknisse
der Oberlausitz führten ernsthafte Streitigkeiten herbei; die
dortige katholische Geistlichkeit wollte sogar die Verfassung nur
insofern beschwören, als sie mit dem Traditionsrecesse überein-
stimme und, da die Regierung sich auf diesen Vorbehalt nicht
einließ, verweigerte sie den Eid überhaupt. Doch gieng nach
lebhaften Erörterungen, nachdem das Schuldenwesen der Ober-
lausitz bereits mit dem 1. Januar 1834 auf die Staats-
Schs#tdencasse übergegangen war 2), die Gleichstellung der Ober=
lausitz mit den Erblanden auf Grund der Übereinkunft vom
9. December 1832 durch und in dem Vertrage vom 17. No-
vember 1834 wurden zur allmählichen Ausgleichung der Ver-
schiedenheit hinsichtlich der Abgaben zwischen beiden Theilen
drei Übergangsperioden festgesetzt, bis mit der Einführung der
Grundsteuer im Jahre 1844 die völlige Gleichstellung aller
Staatsabgaben der Oberlausitz mit denen der Erblande eintrat.
Nicht geringe Schwierigkeit verursachte die Aufstellung des
ersten Budgets, da alle Posten nicht nur aus einer Menge
einzelner Rechnungen zusammenzustellen sondern auch wieder
1) Generalen auf unbeschränkte Quantitäten, Generalleutnants für
24, Generalmajors für 20, Obersten für 16 Eimer jährlich.
2) Die oberlausitzer Schuld betrug 1,101060 Thlr., die den Erblan-
den der Oberlausitz gegenl#ber zur Last zu schreibende 12,697501. Dar-
aus/ ergab sich, daß die Oberlausitz auf je 100 Thlr. 7 Thlr. 23 Gr.
6 # Pf. auszubringen hatte.