Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Der Zollverein. 491 
auf der November 1840 zu Berlin eröffneten Conferenz eine 
nicht unbedenkliche Wendung, bis man sich dahin verständigte, 
daß Preußen von Sachsen und den thüringischen Staaten für 
seine Mehrconsumtion an Branntwein eine Abfindung erhielt, 
außerdem an die Stelle der bisherigen Ausgleichungsabgaben 
ein ganz neues System, das der Übergangsabgaben, gesetzt 
wurde, worauf durch den neuen, am 8. Mai 1841 unter- 
zeichneten Vertrag diese erste Krisis des Zollvereins zu einem 
glücklichen Ende gedieh. Aber seine Lebensfähigkeit sollte noch 
auf mehr als eine Probe gestellt werden. Es brach der Kampf 
zwischen Schutzzoll und Freihandel aus. In Sachsen gieng der 
Ruf nach Schutzzoll, nämlich gegen die englischen Garne, von 
den Baumwollspinnern aus, namentlich von der großen Zahl 
derer, die, angelockt durch den lebhaften Geschäftsgang während 
des nordamerikanischen Bankschwindels von 1835—1837, ohne 
die geringste Sachkenntniß kleine Spinnereien unternommen 
hatten und mit dem Verschwinden der günstigen Conjunctur 
nun in Bedrängniß geriethen ). Da jedoch umgekehrt die 
Weberei billige Garne bedurfte und die Spinnerei den Bedarf 
derselben, besonders in den feineren Sorten, noch lange nicht zu 
decken vermochte, auch der leipziger Handel dem Freihandel zu- 
strebte, so hielt zum Glück die Regierung an der Üüberzeugung 
fest, daß Schutzzölle nur die Gegenstände der Industrie zum 
Schaden der Consumenten vertheuerten, und erklärte sich auf 
den folgenden Zollvereinsconferenzen gegen jede, wenigstens 
gegen jede namhafte Erhöhung der Garnzölle ). 
1) Beim Eintritt in den Zollverein hatie Sachsen 74 Spinnereien 
mit 370808 Spindeln, durchschnittlich zu 5000 Spindeln; September 
1845 116 Spinnereien mit 474998 Spindeln, durchschnittlich 4000 
Spindeln; Herbst 1848 136 Spinnereien mit 541868 Spindeln. Zuwachs 
an Spindeln seit 1834 46% ; dadurch widerlegte sich von selbst das 
unaujhörliche Verlangen nach Schutz. 
2) Bei den Verhandlungen darüber in der zweiten Kammer 1846 
Drilgte Abg. Gehe die Thatsache, dab es der Landeszeitung nicht gestattet 
war über Zollverhältnisse anrere als halbamtliche Mittheilungen zu brin- 
gen, also eine Belehrung darüber durch die Presse nicht zu erlangen war.
	        
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