Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

506 Sachsen von 1838—1848. 
welches bald eine über seine anfängliche Bestimmung weit hin- 
ansgehende Bedeutung erhielt und mit seinen Flächenangaben 
und Steuereinheiten bei allen den Grundbesitz betreffenden Ber- 
bältnissen als Anhalt diente. Die Geschichte der sächsischen 
Grundsteuer ist lang und wechselvoll. Schon im Jahre 1711 
sprachen sich die Stände in Übereinstimmung mit der Regiermz# 
über das Bedürfniß eines verbesserten Grund= und Gewerb- 
steuer-Systems aus; aber erst hundert Jahre später, auf dem 
Landtage von 1811, wurde diese Frage wiederaufgenommen. 
Sie stellten dabei den Grumsatz auf, daß Diejenigen, welche 
ein Mehr von Abgaben übernehmen müßten, von Denen, welche 
dadurch Erleichterung erhielten, zu entschädigen seien, dagegen 
aber behufs Aufbringung der außerordentlichen Staatsbedürf- 
nisse ein neues, auf Abschätzung des Grundeigenthums begrün- 
detes directes Abgabensystem eingeführt werden solle. Damit 
einverstanden erließ die Regierung das Mandat vom 9. Juli 
1812. Allein die Annahme, als werde sich das ganze Ab- 
schätzungs= und Katastrationsgeschäft und damit die Aufstellung 
eines zweckmäßigen Grundsteuer- Systems in sechs Monaten 
beendigen lassen, erwies sich als ein großer Irrthum. Schon 
bei dem Abschätzungsgeschäft erhoben sich starke Meinungsver- 
schiedenheiten und obgleich von 4373 Katastern erst 89 vollständig 
ausgearbeitet waren, kosteten diese doch schon 107840 Thlr. 
Trotzdem trugen die Stände 1817 auf Fortsetzung der Ab- 
schätzung an, indes auf dem folgenden Landtage erklärte ihnen 
die Regierung, daß ohne geometrische Vermessung und sorg- 
fältige Bonitierung der Grundstücke nicht zum Ziele zu gelangen 
sei. Da aber die Ritterschaft hierin nur Vorbereitungen zum 
Verluste ihrer Steuerfreiheit sah und auch die Städte davon 
eine Verschlimmerung für sich besorgten, so bildete sich eine 
Opposition gegen den ganzen Plan und die Stände lehnten 
die Verwilligung der dazu nöthigen Kosten ab. Mit desto 
lebhafterer Theilnahme schien die Sache am nächsten Landtage 
wiederaufgefaßt zu werden, die Stände sprachen sich für eine 
trigonometrische Vermessung des ganzen Laudes und eine Ab-- 
schätzungsweise nach einer vom Geheimen Finanzrath v. Flotow
	        
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