Die Grundstener. 507
entworfenen Methode aus, deren praktische Anwendbarkeit in
jedem der fünf Landestheile an je einer Quadratmeile geprüft
werden sollte. Da aber dieser erste Versuch sehr ungünstig
ausflel, so empfahl die mit dem Geschäft beauftragte Commission
eine andere, vom Commissionsrath Blochmann vorgeschlagene
Methode. Der Verdacht, daß es auf eine Hinauszögerung der
ganzen Sache abgrsehen sei, wurde bestärkt, als die Stände
von 1830 darauf antrugen, das Geschäft bis zu nochmaliger
Prüfung durch eine besondere Deputation vorläufig zu sistieren 2).
In dieser Lage befand sich die Angelegenheit, als die Regierung
von den Ständen 1833, ohne ein bezügliches Gesetz vorzulegen,
ein Gutachten darüber verlangte. Nach sehr eingehemen De-
batten empfahl die erste Kammer eine der beiden Vermessungs-
methoden alternativ anzuwenden, erklärte sich für die bloch-
mannsche Abschätzungsmethode, entschied sich um dem Vorwurf zu
begegnen, als gehe auch sie auf eine absichtliche Verzögerung der
Maßregel aus, fast einsämmig für die sofortige Aufhebung der
Realbefreiungen und beantragte die Vorlegung eines Gesetzes
über die Vesteuerung und Entschädigung der Steuerfreien, durch
welches letztere den Steuerbaren unerwartet der Feststellung
des neuen Grundsteuer-Systems gleichgestellt würden; die zweite
Kammer verwarf die blochmannsche Methode und erklärte sich
für eine Zerlegung des ganzen Geschäfts in drei Theile: in
die Feststellung der verschiedenen Abstufungen jeder Culturart
einer Gemeindeflur nach ihrem Nutzungswerth, in die Ein-
schätzung sämtlicher Grundstücke derselben durch die Eingesessenen
ohne Zuthun des Abschätzungscommissars und in die Berechnung
der Steuereinheiten durch die Behörde.
Im Jahre 1835 begannen die Vorarbeiten, bis 1843
waren dieselben mit einem Kostenaufwande von 822148 Thlrn.
beendigt und sämtliche Flurbücher und Kataster aufgestellt, so
daß die neue Grundsteuer mit dem Jahre 1844 in Kraft
1) W. Gerhard, Blick auf einige Steuerverhältnisse im Känigreich
Sachsen (1831). — AUgl. die Erläuterungen des Abg. Runde in Beil.
1. d. Protokollen der zweiten Kammer 1833—1834 I. 733 fl.