Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

508 Sachsen von 1833—1848. 
treten konnte (Gesetz vom 9. September 1843). Im Ganzen 
waren 3373 ländliche und 143 städtische Flurcomplexe, die 
zusammen 1,779710 Parzellen lieferten, vermessen und boni- 
tiert, 11,863460 Steuereinheiten in den Städten, 36,788594 
in den Landgemeinden, zusammen also 48,652054 abgeschätzt 
worden unter Leitung des Commissionsraths Dr. Runde, der 
sich schon auf dem Landtag von 1833—1834 als der gründ- 
lichste Kenner dieser Angelegenheit bewährt hatte. Zur Ent- 
schädigung der früheren Steuerfreien waren 4 Millionen Thlr. 
in neucreierten 3 % Obligationen angewiesen (Gesetz vom 
15. Juni 1843) 1); die Summe der aufgehobenen Steuern 
betrug 1,222864 Thlr. .), der Reinertrag der neuen Steuer 
wurde zu 1,341233 Thlrn., also ein Überschuß von 118368 
Thlrn. veranschlagt. Nur die eine Klage wurde bald laut, 
daß in Folge des angewandten Verfahrens, das Land, da alle 
Reinerträge in Roggenwerth ausgedrückt wurden, nach der 
Verschiedenheit der Getreidepreise in 46 Roggenpreisbezirke zu 
theilen und für jeden derselben die Roggenpreise nach einem 
zehnjährigen Durchschnitte zu ermitteln 2), gerade die ärmsten 
Gegenden, das Vogtland und das Gebirge, bei der Abschätzung 
und Bonitierung zu stark angezogen worden seien. 
An ferneren für den Grurdbesitz wichtigen Gesetzen brachte 
der Landtag von 1842—1843 das über das Hypothekenwesen 
1) In mehr als 50000 Einzelposten wurden davon bis 1850, wo 
dleses Entschädigungswerk seine Endschaft erreichte, gewährt: an Ritter- 
gliter 1,817187 Thlr., an Kirchen, Schulen #c. 510574 Thlr., an Ge- 
meinden 1,698938 Thlr. · 
2) Mit der Einführung des neuen Grundsteuer-Systeme erloschen die 
bisher vom Grundeigenthum entrichteten Steuern und Abgaben, nämlich 
bie Schock-, Quatember- und Accis. Grundsteuer, die Kavalerieverpflegungs-, 
Portions- und Rationsgelder, das Donativ und andere ritterschaftliche 
Beiträge, die schönburgischen Contingentgelder, das Quatember-Steuer- 
Aquivalent der Herrschaft Wildenfels; in der Oberlausitz außerdem die 
Rauch- und Mundsteuer, die Grundanlage, die Grundstener in den Be- 
zirken der Vierstädte u. s. w. 
3) Runde, Die scchsische Landesabschätzung und deren Rechtfertigung, 
Dresden 1850.
	        
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