Landtag von 1842/43. 533
Kein Zweifel, die Wege der Regierung und die des Libe-
ralismus begannen weit auseinanderzugehen; desto unverhohlener
kündigte sich die Bundesgenossenschaft jener mit der Aristokratie,
dem grundbesitzenden Adel, an. Hatte die Regierung 1832 das
Gesuch um Gründung eines Creditvereins zu gegenseitiger Ge-
währleistung und successiver Tilgung der auf den Rittergütern
haftenden Hypothekenschulden zurückgewiesen, so legte sie jetzt
selbst einen darauf bezüglichen Gesetzentwurf vor und die
Sprache, in welcher die erste Kammer denselben begrüßte,
indem sie die Stabilität des Grundbesitzes als die sicherste
Grundlage des Staates pries und als Zweck des Gesetzes offen
den eingestand, der Aristokratie eine neue Stütze zu geben, mußte
ebenso großes Bedenken erregen wie der Inhalt des Gesetzes
selbst, der den bäuerlichen Grundbesitz von dem zu errichtenden
ländlichen Creditsystem direct ausschloß und so in einer Zeit,
welche die Recktsgleichheit Aller unter einer Verfassung an-
strebte, wieder die politische Qualität der Güter als Unter-
scheidungsmerkmal hervorzog. Den übeln Eindruck zu ver-
wischen versuchte Vicepräsident v. Carlowitz dem gekränkten
Bauernstande statt des versagten Brodes einen Stein zu reichen
durch den Antrag, die Regierung möge auch unerwartet der
neuen Kreistagsordnung die Zulassung von Vertretern des
bäuerlichen Grundbesitzes zu den Kreistagen verfügen, da dieses
Gebrechen den nachtheiligsten Einfluß auf die Einigkeit der in
den Kammern rertretenen Stände zu äußern beginne; allein
so leicht war jener nicht zu täuschen und die zweite Kammer
erklärte jede andere als eine auf gleicher Berechtigung beruhende
Vertretung der drei Stände auf den Kreistagen für nutzlos.
Nichts aber trug die Mißstimmung gegen den Adel unter der
ländlichen Bevölkerung weiter als die Aufrechthaltung der
Jagdprivilegien. So lange sich der Ackerbau auf einer niedrigen
recht auf und setzte dafür eine dreißigjährige Schutzfrist. Der Beginn
des internationalen Verlagsrechts knüpft sich an die von B. Tauchnitz
1841 unternommene und seitdem zu erstaunlicher Bedeutung angewachsene
„Collection of British authom “.