570 Das Jahr 1848.
nur durch redliche Unterstützung dieses Ministeriums die ge-
wonnenen Erfolge hier gegen Bureaukratie und Aristokratie,
dort gegen die Revolution gesichert werden könnten, aber der
Keim seiner Schwäche lag in ihm selbst, in der Ungleichartigkeit
seiner Zusammensetzung, in dem Mangel eigener Befähigung.
Braun, ein anerkannter Ehrenmann, war doch nur ein doc-
trinärer Jurist, keine politische Größe; Oberländer, der Liebling
des großen Haufens und Repräsentant der sächsischen Gemüth-
lichkeit in der Demokratie, erlag den Einflüssen der angewöhnten
Partetkansichten kleinsten Stils, zum Theil auch der ihm be-
freundeten radicalen Parteiführer; unbedingt das bedeutendste
Talent des Märzministeriums war v. d. Pfordten, bis dahin
ein gefeierter juristischer Universitätslehrer, ein Mann von
würdevoller äußerer Repräsentation aber auch voll unruhig be-
rechnendem Ehrgeiz und von schwankendem Charakter. Politisch
betrachtet bildete Oberländer die Linke, v. d. Pforten die Rechte,
Braun und Georgi linkes und rechtes Centrum. Die Stellung
des Ministeriums noch schwieriger zu machen gesellte sich zu der
verwickelten Lage des eigenen Landes der die alte staatsrecht-
liche Basis zertrümmernde Zusammensturz der deutschen Bundes-
verfassung und die drängende Hast der Parteien die Entscheidung
über die Neugestaltung Deutschlands an sich zu reißen. Ein
schwacher Versuch Osterreichs und Preußens, durch Berufung
eines deutschen Fürstencongresses nach Dresden sich der Leitung
der Bewegung zu bemächtigen, scheiterte an der Weigerung der
süddeutschen Regierungen, welche schon am 21. März die Grund-
züge zu einer neuen Bundesverfassung in Dresden vorlegten
um, sobald sie darüber mit Sachsen einig sein würden, auch
Preußen zum Beitritt aufzufordern. Indes auch das sächsische
Ministerium hatte bereits, um das bei seinem Amtsantritte im
Namen des Königs ertheilte Versprechen einzulösen, einen ähn-
lichen Entwurf fertig, den es 27. März den Höfen von Wien,
Berlin und München zustellte )). Auf die vom Bundestage
1) Die Selbständigkeit der einzelnen Glieder sollte danach so weit er-
forderlich zu Gunsten eines Bundesstaats auf volksthümlicher Grundlage