Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

580 Das Jahr 1848. 
hatte, erklärte die erste in der ihrigen einstimmig ihre Bereit- 
willigkeit, bei Berathung des neuen Wahlgesetzes, fern von 
allen Standes- und Sonderinteressen der Rittergüter, lediglich 
das wahre Wohl des gesamten Volkes sich zum Zielpunkte 
dienen zu lassen, getragen von der Idee, daß die Vorrechte der 
zeither privilegierten Classen fallen müßten. Den hochherzigen 
Worten folgte die That auf dem Fuße; am 22. Mai wurde 
gleichzeitig in beiden Kammern ein von den meisten Vertretern 
der Ritterschaft unterzeichneter Antrag eingebracht auf Gleich- 
stellung des ritterschaftlichen mit dem bäuerlichen Grundbesitz, 
Auphebung der Patronatsrechte, des den Rittergütern zustehenden 
Abzugs an den Parochiallasten, des Jagdrechtes auf fremdem 
Grund und Boden, auf Ablösung der gutsherrlichen Geldge- 
fälle und Regulierung der Ablösung auf schnellste und billigste 
Weise 1), — Anträge, denen die erste Kammer gegen 5 Stimmen, 
über und der Sorge für mein Volk gegeben zu haben glaube. Treu 
habe ich an diesem Werke gehalten und ebenso treu werde ich an den 
Grundsätzen und ihrer Durchführung halten, welche die jetzigen Räthe 
meiner Krone bei ihrem Amtsantritte mit meiner Zustimmung aus- 
gesprochen haben. Ebenso war, soweit es die zeitherigen Verhältnisse der 
Bundesverfassung Deutschlands Überhaupt gestatteten, ebenso ist jetzt die 
Herbeiführung kräftigender Einheit des deutschen Vaterlands das Ziel 
meines Strebens. Zu Erreichung dieses Ziels und um dem deutschen 
Volke seine Bedeutung und Stellung in der Völkerfamilie nach außen zu 
geben und zu sichern und seine Eutwicklung im Junern zu heben und 
zu fördern, bin ich zu Opfern bereit, welche die Umschaffung eines Staaten- 
bundes in einen Bundesstaat von den einzelnen Souverainen erheischt.“ 
1) „Wenn wir“, sagten die Antragsteller, „um Beseitigung von 
Borrechten nachsuchen, die wir nicht mehr als zeitgemäß anerkennen, so 
beabsichtigen wir durch diesen Antrag in keiner Weise eine Liberalität zur 
Schau zu tragen; wir wollen nur die Aufhebung dieser letzten Vorrechte 
auf gesetzlichem Wege, auf eine für alle Betheiligten gleichförmige Weise 
und zwar in der kürzesten Frist herbeigeführt sehen; wir wollen den 
Männern, die das Vertrauen des Königs an die Spitze der Regierung 
berufen hat, die Umgestaltung der staatlichen Verhältnisse im Sinne des 
geregelten, gesetzmäßigen Fortschrittes erleichtern, indem wir selbst den 
Antrag auf Aufhebung dieser Vorrechte stellen, und hoffen dadurch zu 
erreichen, daß man diese Uberreste der Gutsherrlichkeit serner nicht mehr
	        
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