580 Das Jahr 1848.
hatte, erklärte die erste in der ihrigen einstimmig ihre Bereit-
willigkeit, bei Berathung des neuen Wahlgesetzes, fern von
allen Standes- und Sonderinteressen der Rittergüter, lediglich
das wahre Wohl des gesamten Volkes sich zum Zielpunkte
dienen zu lassen, getragen von der Idee, daß die Vorrechte der
zeither privilegierten Classen fallen müßten. Den hochherzigen
Worten folgte die That auf dem Fuße; am 22. Mai wurde
gleichzeitig in beiden Kammern ein von den meisten Vertretern
der Ritterschaft unterzeichneter Antrag eingebracht auf Gleich-
stellung des ritterschaftlichen mit dem bäuerlichen Grundbesitz,
Auphebung der Patronatsrechte, des den Rittergütern zustehenden
Abzugs an den Parochiallasten, des Jagdrechtes auf fremdem
Grund und Boden, auf Ablösung der gutsherrlichen Geldge-
fälle und Regulierung der Ablösung auf schnellste und billigste
Weise 1), — Anträge, denen die erste Kammer gegen 5 Stimmen,
über und der Sorge für mein Volk gegeben zu haben glaube. Treu
habe ich an diesem Werke gehalten und ebenso treu werde ich an den
Grundsätzen und ihrer Durchführung halten, welche die jetzigen Räthe
meiner Krone bei ihrem Amtsantritte mit meiner Zustimmung aus-
gesprochen haben. Ebenso war, soweit es die zeitherigen Verhältnisse der
Bundesverfassung Deutschlands Überhaupt gestatteten, ebenso ist jetzt die
Herbeiführung kräftigender Einheit des deutschen Vaterlands das Ziel
meines Strebens. Zu Erreichung dieses Ziels und um dem deutschen
Volke seine Bedeutung und Stellung in der Völkerfamilie nach außen zu
geben und zu sichern und seine Eutwicklung im Junern zu heben und
zu fördern, bin ich zu Opfern bereit, welche die Umschaffung eines Staaten-
bundes in einen Bundesstaat von den einzelnen Souverainen erheischt.“
1) „Wenn wir“, sagten die Antragsteller, „um Beseitigung von
Borrechten nachsuchen, die wir nicht mehr als zeitgemäß anerkennen, so
beabsichtigen wir durch diesen Antrag in keiner Weise eine Liberalität zur
Schau zu tragen; wir wollen nur die Aufhebung dieser letzten Vorrechte
auf gesetzlichem Wege, auf eine für alle Betheiligten gleichförmige Weise
und zwar in der kürzesten Frist herbeigeführt sehen; wir wollen den
Männern, die das Vertrauen des Königs an die Spitze der Regierung
berufen hat, die Umgestaltung der staatlichen Verhältnisse im Sinne des
geregelten, gesetzmäßigen Fortschrittes erleichtern, indem wir selbst den
Antrag auf Aufhebung dieser Vorrechte stellen, und hoffen dadurch zu
erreichen, daß man diese Uberreste der Gutsherrlichkeit serner nicht mehr