584 Das Jahr 1818.
Communalgarde, 27. Mai, einen schülerhaften Anfang zum
Barrikadenbau wegräumen, in der Gegend von Penig erzwang
sogar die Dorscommunalgarde selbst die Freilassung eines Wild-
diebes. Solchen Anzeichen und den immer unverhüllter hervor-
tretenden Tendenzen der republikanischen Partei gegenüber machte
die liberale Partei es sich nun um so ernstlicher zur Pflicht,
den Hort der gesetzlichen Ordnung, des Märzministerium, zu
stützen. Eine Versammlung aller der constitutionellen Monarchie
huldigenden Vereine Sachsens und Thüringens im Buchenwalde
bei Schulpforte sollte ein innigeres Zusammenwirken derselben
vermitteln, auch die landwirthschaftlichen Vereine begannen
eine politische Thätigkeit in conservativem Sinne, der Besuch
des Königs in Leipzig am 20. August wurde zu einer
imposanten Demonstration für die constitutionelle Monarchie
benutzt.
Unter diesen Umständen gewann für den im Innern wankenden
Staat die Ordnung der deutschen Verhältnisse ein unmittelbar
praktisches Interesse. Im Volke lebte noch die frohe Zu-
versicht, daß es die Verjüngung Deutschlands sei, die in
diesen Erschütterungen erobert werden müsse; nicht so un-
bedingt folgte die Regierung der nationalen Strömung. Sie
bedurfte wohl zur Anlehnung einer starken Bundesgewalt
aber sie fürchtete auch die der Existenz der Einzelstaaten
gefährlichen Souverainctätsansprüche der Nationalversamm-
lung. Sie war von allen die erste, welche die Central=
gewalt anerkannte, aber bereits das darüber an die Stände
gelangende Decret vom 3. Juli drückte ganz deutlich den von
ihr festgehaltenen Standpunkt der Vereinbarung aus ½). Allein
Hochverrath gegen Fürsten nicht mehr gebe sondern nur gegen das Volk
und daß er im voraus gegen alle Beschlüsse des TCriminalamtes Protest
einlegen mülsse.
1) „Zwischen den gesetzgebenden Orgunen des Bundesslaates und der
Einzelstaaten wird eine Einigung für die Aufstellung der neuen Verfassung
Deutschlands erforderlich sein, wenn diese auf einer Grundlage gebaut
werden soll, welche die Bürgschaft der Dauer gibt. Die Reglerung geht
dabei von der Anslicht aus, daß die in der Verfassungsurkunde feßtgeslellten