Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Finanzen. Innere Reformen. Haß der Parteien. 587 
wesens, desgleichen die des Justizwesens, für welche nur die 
allgemeinen Grunysätze festgesetzt wurden, dem nächsten Land- 
tage vorbehalten. Nur für Preßvergehen wurden schon jetzt 
Geschwornengerichte provisorisch eingeführt und das Ministerium 
ermächtigt, in einzelnen Fällen auch politische Vergehen durch 
dieselben aburtheilen zu lassen. Trotz des abmahnenden Gut- 
achtens des hächsten Gerichtshofs ließ sich Braun dabei zu dem 
gewagten Experiment verleiten, die Geschworenen mittelst freier 
allgemeiner Wahlen zu bilden und setzte dadurch das ganze 
Institut einer gefährlichen Probe aus, die es nicht bestand. 
Die zweite Kammer empfahl unter Zustimmung des Cultus- 
ministers die Aufhebung der Stifter Meißen und Wurzen, der 
ebenfalls beantragten Aufhebung der beiden lausitzer Klöster 
standen die im Mai 1845 mit Oesterreich gewechselten Mi- 
nisterialerklärungen !) und der lausitzer Particularvertrag im 
Wege. 
In ruhigen Zeiten unternommen, wären diese Reformen 
ein Segen für ras Land geworden; jetzt, inmitten aufgeregter 
Leidenschaften, wurden sie nur ein Zankapfel mehr für den 
Haß der Parteien. Je tiefer sie in das Staatsleben ein- 
schnitten, je größere Concessionen das Ministerium nach links 
hin machte, desto eifriger suchten die Conservativen nach einem 
Standpunkte, von dem aus sie dem rollenden Rade in die 
Speichen fallen könnten. Ihr bitterster Haß richtete sich gegen 
Oberländer, den sie beschuldigten durch sein Liebäugeln mit der 
Demokratie die Revolution groß zu ziehen. Daß die Soli- 
darität des Ministeriums, wenn sie je bestanden, stark im 
Schwinden sei, daß Oberländer von seinen Collegen nur deshalb 
nicht fallen gelassen werde, weil sie den demokratischen Schimmer 
seines Namens nicht entbehren konnten, war ein öffentliches 
1) Gegen das Versprechen Sachsens, daß das Domcapitel St. Petri 
sowie die Klöster Marienstern und Marienthal wie bisher in ihren Rechten 
und ihrer Verfassung erhalten bleiben sollten, hatte die österreichische Re- 
gierung damals erklärt, sich sortan aller Einsprache und Einmischung in 
die Angelegenheiten dieser Stifter enthalten zu wollen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.