Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

696 Sachsen von 1848—1854. 
Blums Täödtung verletzten Ehre Deutschlands, verbot aber auch 
zugleich den ferneren Gebrauch von Kirchen zu politischen Ver- 
sammlungen sowie die Bildung bewaffneter Vereine und Frei- 
scharen, welche die Vaterlandsvereine für Berlin auszurüsten 
Anstalt machten, und ließ die für diese bestimmten Waffen 
wegnehmen. Fast allerwärts im Lande und meist unter Theil- 
nahme der Behörden wurden Todtenfeiern für Blum veranstaltet; 
in Dresden wohnte v. d. Pfordten dem Trauergottesdienste bei 
und Oberländer gieng im Zuge mit. Blums Sitz im Parla- 
mente nahm sein Stellvertreter Wuttke ein. 
Inmitten dieser leidenschaftlichen Aufregung gieng am 
17. November der Landtag zu Ende. „Es ist das letztemal“, 
sagte der König zu den Scheidenden, „wo ich Sie, die Stände 
des Wahlgesetzes von 1831, um mich versammelt sehe.“ 1) Nie- 
mam hatte eine Ahnung, daß diese Stände je wieder aufleben 
könnten. 
Drittes Hauptstück. 
Von der Anderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848 bis zum 
Tode König Friedrich Augusts II. am 9. August 1854. 
Waren am Schluß des ereignißvollen Jahres 1848 die 
Aussichten auf die Erstehung eines freien, einigen und starken 
1) Ahnlich Präsident v. Schönfels in seiner Schlußrede: „So sind 
wir denn bel dem Zeitpunkte angekommen, wo wir unsere ständischen 
Geschäfte zu beendigen haben, nicht um wie bisher nach einiger Zeit zu 
ihnen zurückzukehren sondern vielmehr um sie gänzlich und für immer 
aufzugeben.“
	        
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