Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Wahlen zum Landtag von 1849. 597 
Deutschlands schon sehr getrübt, so schienen die auf die demo- 
kratische Umgestaltung der inneren Verhältnisse vesto zuversicht- 
licher in Erfüllung gehen zu sollen. Die auf Grund des Ge- 
setzes vom 17. November erfolgte Erneuerung sämtlicher 
Gemeindevertretungen brachte überall die freisinnige Partei, in 
den Städten meist die weitgehendsten Schattierungen derselben 
ans Ruder. Noch viel lauter war der Lärm, mit welchem 
sich die beiden Hauptparteien zu den Wahlen für den in kürzester 
Frist nach dem neuen Wahlgesetze vom 15. November zu be- 
rufenden Landtage rüsteten. Das Wahlmanmifest der, wie sie 
sich selbst nannte, entschieden freisinnigen Partei stellte so ultra- 
demokratische Forderungen 1), daß das Ministerium es gegen- 
über den Versuchen der Vaterlandsvereine, Oberländer als 
einen der Ihrigen darzustellen, für nöthig hielt in einer An- 
sprache an seine Mitbürger sich offen von seinen falschen 
Freunden loszusagen und für den Fall eines ihm ungünstigen 
Ausfalls der Wahlen seinen Rücktritt in Aussicht zu stellen. 
Nur nützte auch dies nichts mehr. Die durch Blums Hin- 
richtung neuentflammte demokratische Leidenschaft und das 
Wahlgesetz, welches die Entscheidung ganz in die Hand der 
ihren Führern blindlings gehorchenden Massen legte, machten 
die Niederlage der Deutschen Vereine unvermeidlich; unter 
außerordentlichem Zudrang zu den Wahlurnen giengen die 
Vaterlandsvereine mit erdrückender Majorität als Sieger 
hervor. 
1) Durchgreifende Berfassungsreform im Geiste der Volksfreiheit, Vetom 
euspensivum. Stimmberechtigung und Wählbarkeit jedes vollichrigen 
Staatsangehörigen, Volksbewaffnung mit freier Wahl der Offiziere, Min- 
derung des Staatsaufwandes, der Tivilliste und der Hoschargen, Auf- 
hebung des Penstonswesens, Annahme eines gerechteren Steuersystems, 
Resorm der Städte- und Landgemeindeordnung, Mitwirkung des Bolks 
bei den Wahlen der Verwaltungs= und Justizbeamten, Regulierung der 
Gewerbs- und Arbeitsverhältnisse, Aufhebung aller Feudallasten, Standes- 
vorrechte, Orden und Fideicommisse, Befreiung der Kirchengemeinden von 
der jezigen Bevormundung, Ordnung des Schulwesens, Milderung der 
militérischen Disciplin.
	        
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