Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Wiederherstellung der Ordnung. Die Narionalversammlung. 639 
thätigten, daß sie consequent die Thatfrage bejahten, die Schuld- 
frage verneinten und so einer politischen Demonstration zu Liebe 
dem klaren Wortlaute des Gesetzes zuwider handelten. Viele 
fürchteten, andere hofften Octroyierungen und gewaltsame Be- 
seitigung der Märzerrungenschaften, doch zeigte das Ministerium 
keine Absicht in die Bahn der Ausnahmegesetze einzulenken. Ge- 
gründeter schien die Besorgniß der Vaterlandsfreunde, daß 
durch die Aufstände in Dresden, Baden und der Pfalz die 
deutsche Einheit wieder weit in die Ferne gerückt worden sein 
möge. 
Es konnte nicht fehlen, daß die dresdner Ereignisse in der 
Nationalversammlung einen lauten Widerhall fanden. Kaum war 
am 3. Mai ein von mehreren sächsischen Abgeordneten eingebrachter 
Antrag, die Auflösung der sächsischen Kammern zu mißbilligen, 
durch Annohme einer motivierten Tagesordnung beseitigt worden, 
als am vten Wesendonk mit seinen heftigen Vorwürfen darüber, 
daß die Centralgewalt nicht gegen die preußische Intervention 
in Sachsen Truppen marschieren lasse, und eine Zuschrift der 
provisorischen Regierung in Dresden, worin sie sich unter den 
Schut der Nationalversammlung stellte, eine höchst tumultuarische 
Scene hervorriefen, die damit endigte, daß verschiedene dringliche 
Anträge, sämtlich darauf gerichtet, die preußische Intervention in 
Sachsen zu hindern, dem Reichsministerium zu schleunigster Er- 
greifung der nöthigen Maßregeln überwiesen wurden. Am 
10. Mai traf Briegleb als Reichscommissar an Watzdorfs 
Stelle in Dresden ein, er hatte aber kaum seine Mission aus- 
zuführen begonnen, als der Rücktritt des Ministeriums Gagern 
derselben ein Ende machte. Am nämlichen Tage erklärte die 
Nationalversammlung mit 188 gegen 147 Stimmen das un- 
befugte Einschreiten Preußens in Sachsen für einen schweren 
Bruch des Reichsfriedens; in Folge dieses Beschlusses riek die 
söchsische Regierung, wie auch die preußische bereits gethan, am 
14ten ihre Abgeordneten aus der Nationalversammlung ab. 
Zwar antworteten hierauf zehn sächsische Abgeordnete mit der 
Erklärung, daß sie sich weder für berechtigt noch für rerpflichtet 
bielten einer solchen rechtlich unbegründeten und unstatthaften
	        
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