Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

648. Sachsen von 1848—1854. 
Ministerium aufgefordert worden war, schien eine weitere Bürg- 
schaft für die Aufrichtigkeit, mit welcher die sächsische Regierung 
in das neue Verhältniß eintrat. Das Bundesschiedsgericht, zu 
welchem Sachsen den Geheimen Nath Dr. Günther und den 
Ministerialrath v. Weber ernannte, wurde 2. Juli in Erfurt 
installiert. Bis zum 23. Angust hatte der größte Theil der 
deutschen Regierungen sich zustimmend zu dem Maibündniß aus- 
gesprochen, auch die Reste der ehemaligen frankfurter Kaiser- 
partei erklärten sich auf einer Zusammenkunft zu Gotha, 
26. Juni, für den preußischen Entwurf. 
Bald aber ließ das Verhalten der beiden Hauptverbündeten 
Preußens erkennen, daß sie das Maibündniß wie eine ihnen 
nur im Augenblick der Gefahr aufgedrungene lästige Fessel 
wieder abzustreifen bemüht seien. Kaum in den Verwaltungs- 
rath eingetreten, legte v. Zeschau ein sogenanntes vermittelndes 
Project vor, welches den Beitritt Baierns und die Verständi- 
gung mit Österreich ermöglichen sollte. Eine hannoversche 
Denkschrift vom 1. Juni sprach offen den Satz aus, daß 
die Rivalität zwischen Osterreich und Preußen die Garantie 
für die Erhaltung der kleineren Staaten bilde, folglich Osterreich 
nicht ausgeschlossen werden dürfe, und setzte dem vereinbarten Ver- 
fassungsentwurfe einen andern entgegen, der vas gerade Gegen- 
theil von jenem enthielt. In demselben Maße, in welchem sich 
Osterreich der Bewältigung des Aufstandes in Ungarn näherte 
und auf der andern Seite sich herausstellte, daß Preußen keinen 
Zwang üben werde sondern nur auf freiwilligen Beitritt rechnce, 
wuchs die Lauigkeit Sachsens und Hannovers gegen das Mai- 
bündniß, steigerte sich der Eifer Baierns das preußische Ver- 
fassungswerk zu zerstören. Was v. d. Pfordten, nachdem er in Wien 
mit Schwarzenberg, in Dresden mit Beust den gemeinschaftlichen 
Feldzugsplan verabredet hatte, am 27. und 28. Juni persönlich in 
Berlin rerlangte, war Preußens Einwilligung zur Bildung einer 
neuen provisorischen Centralgewalt und eine Abänderung des 
Verfassungsentwurfs vom 28. Mai. Die Verhandlungen führten 
zu keinem Ziel, Preußen gab nicht nach. Dennoch wurden 
unter diesen Umständen die Aussichten auf das Zustandekommen
	        
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