652 Sachsen von 1848—1854.
die übrigen Mitglieder sprachen den Vorbehalten für ihr Ver-
hältniß gegenüber den drei Regierungen von Preußen, Sachsen
und Hannover ausdrücklich jede Giltigkeit ab, weil mit ihnen
nur auf Grund des Vertrags aber nicht auf Grund irgend
welcher Vorbehalte abgeschlossen worden sei. In einer zweiten
Note vom 4. November erklärte Beust die von Preußen mit
Berücksichtigung der auf einen Theil von Deutschland beschränkten
Ausdehnung des Maibändnisses vorgeschlagenen Modificationen
des Verfassungsentwurfs, im Wesentlichen nur redactionelle
Anderungen, für unzureichend und forderte eine solche Umge-
staltung der Verfassung, die entweder den Eintritt der süd-
deutschen Staaten und eine Verständigung mit Osterreich msglich
mache, oder den mit Preußen verbundenen Regierungen durch
eine wesentliche Beschränkung der dem Vorstande beigelegten
Machtbefugnisse eine ihren gerechten Ansprüchen zusagende
Stellung sichere. Osterreich unterstützte diese Renitenz durch
einen Protest gegen die prrußische Auffassung von der Rechts-
beständigkeit der Bundesverfassung, erklärte 28. November die
Gründung des beabsichtigten Bundesstaates für eine Verletzung
des Bundesvertrags und sprach den Beschlüssen des von dem
Verwaltungsrath auf den 20. März einberufenen Reichstags
im voraus jede Geltung ab.
Diese Wendung traf der Zeit nach fast genau mit der Er-
öffnung des sächsischen Landtags zusammen, welche die Regierung,
theils weil sie anfangs über den einzuschlagenden Weg selbst
noch nicht im Reinen sein mochte, theils um in ihrer deutschen
Politik nicht durch die Kammern geniert zu werden, bis auf
den letzten verfassungsmäßig zulässigen Termin, den 26. November,
hinausgeschoben hatte. Diese Verzögerung verbunden mit dem
durch die Schwankung der Regierung in der deutschen Sacke
unter der conservativen Partei verursachten Risse kam der
Demokratic nicht wenig zu statten, jo daß sie trotz der erlit-
tenen schweren Niederlage bei den Wahlen von ihren Candidaten
einige mehr durchbrachte als ihre Gegner. Da sie aber mit
verkehrter Consequenz darauf bestand auch den in Folge des
Maiaufstandes Suspewierten, welche das Gesetz von der Wähl-