664 Sachsen von 1848—1854.
ankündigte und dem preußischem Bundesstaate einen reoidierten
Staatenbund gegenüberstellte mit einem Directorium von 7 Mit-
gliedern, wobei den Kleineren nur die Wahl blieb, durch wen
sie sich darin vertreten lassen wollten, einer Nationalvertretung
von 300 Delegierten der Landesverrretungen einschließlich 100
aus allen Zungen Gesamtssterreichs und einem Bundesgericht.
Schwerlich glaubten die Väter dieser „Mißgeburt“ selbst an
eine Lebensfähigkeit derselben. Das Ganze war nichts als ein
Schachzug gegen den preußischen Bundesstaat, ein Schreckschuß
für die Kleinstaaten, die für ihre Anhänglichkeit an Preußen
mit Mediatisierung bedroht wurden, im günstigsten Falle ein
Fingerzeig für eine künftige Bundesreform, die den Mittel-
staaten zu größerem Gewicht verhelfen sollte. Das Volk nahm
den münchener Entwurf mit der äußersien Gleichgiltigkeit auf,
selbst Osterreich trat ihm nur unter gewissen Vorbehalten bei;
Preußen wies ihn ganz zurück und ließ sich dadurch in der
Einberufung des freilich meist nur aus Minorirätswahlen hervor-
gegangenen Reichstags nach Erfurt nicht stören. Die Rede, mit
welcher derselbe eröffnet wurde, betrachtete Sachsen und Hannorer
noch als rechtlich im Bunde stehend und kündigte die Erhebung
einer Klage beim Bundesschiedsgericht wegen ihres einseitigen
Rücktrittes an. Im Bundesrathe gab der großherzoglich hef-
sische Bevollmächtigte v. Lepel dem Unwillen über das Ver-
halten beider Königreiche insbesondere von seiten derjenigen
Regierungen, welche dem Maibünrnisse im Vertrauen auf die
Vertragstreue nicht bloß einer sondern aller drei Regierungen
beigetreten seien, einen sehr kräftigen Ausdruck 1). Doch aber
zeigte die eilige Vertagung des Reichstags und der Aufschub
der definitiven Constituierung des Bundesstaates eine wachsende
1) „Bekannt mit einer solchen Tendenz würden sle sich allerdings zu
einer Einigung mit der preußischen Regierung bestimmt gefunden haben,
nimmermehr aber auch mit den beiden anderen, welche nur die augen-
blickliche Sicherstellung ihrer eigenen Existenz zum Motiv und schon beim
Abschluß des Vertrags den Eneschluß gehabt zu haben schienen sich im
ersten günstigen Moment wieder davon loszusagen.“