Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

664 Sachsen von 1848—1854. 
ankündigte und dem preußischem Bundesstaate einen reoidierten 
Staatenbund gegenüberstellte mit einem Directorium von 7 Mit- 
gliedern, wobei den Kleineren nur die Wahl blieb, durch wen 
sie sich darin vertreten lassen wollten, einer Nationalvertretung 
von 300 Delegierten der Landesverrretungen einschließlich 100 
aus allen Zungen Gesamtssterreichs und einem Bundesgericht. 
Schwerlich glaubten die Väter dieser „Mißgeburt“ selbst an 
eine Lebensfähigkeit derselben. Das Ganze war nichts als ein 
Schachzug gegen den preußischen Bundesstaat, ein Schreckschuß 
für die Kleinstaaten, die für ihre Anhänglichkeit an Preußen 
mit Mediatisierung bedroht wurden, im günstigsten Falle ein 
Fingerzeig für eine künftige Bundesreform, die den Mittel- 
staaten zu größerem Gewicht verhelfen sollte. Das Volk nahm 
den münchener Entwurf mit der äußersien Gleichgiltigkeit auf, 
selbst Osterreich trat ihm nur unter gewissen Vorbehalten bei; 
Preußen wies ihn ganz zurück und ließ sich dadurch in der 
Einberufung des freilich meist nur aus Minorirätswahlen hervor- 
gegangenen Reichstags nach Erfurt nicht stören. Die Rede, mit 
welcher derselbe eröffnet wurde, betrachtete Sachsen und Hannorer 
noch als rechtlich im Bunde stehend und kündigte die Erhebung 
einer Klage beim Bundesschiedsgericht wegen ihres einseitigen 
Rücktrittes an. Im Bundesrathe gab der großherzoglich hef- 
sische Bevollmächtigte v. Lepel dem Unwillen über das Ver- 
halten beider Königreiche insbesondere von seiten derjenigen 
Regierungen, welche dem Maibünrnisse im Vertrauen auf die 
Vertragstreue nicht bloß einer sondern aller drei Regierungen 
beigetreten seien, einen sehr kräftigen Ausdruck 1). Doch aber 
zeigte die eilige Vertagung des Reichstags und der Aufschub 
der definitiven Constituierung des Bundesstaates eine wachsende 
1) „Bekannt mit einer solchen Tendenz würden sle sich allerdings zu 
einer Einigung mit der preußischen Regierung bestimmt gefunden haben, 
nimmermehr aber auch mit den beiden anderen, welche nur die augen- 
blickliche Sicherstellung ihrer eigenen Existenz zum Motiv und schon beim 
Abschluß des Vertrags den Eneschluß gehabt zu haben schienen sich im 
ersten günstigen Moment wieder davon loszusagen.“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.