Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Wirthschaftlicher Aufschwung. Heerwesen. 728 
Berggesetz vom 22. Mai 1851 unter Festhaltung des Princips 
der Bergregalität größere Freiheit verschaffte, befand sich zwar in 
einer nichts weniger als glänzenden Lage, da von den freiberger 
Silbergruben durchschnittlich nur 5 mit Ausbeute, über 40 mit 
Zubuße arbeiteten; doch lieferten jene, nachdem im Jahr 1847 
auf der Grube Himmelfahrt ein besonders reicher Anbruch ge- 
schehen war, steigende Erträgnisse, die zum Theil auch der Ver- 
vollkommnung des Verhüttungsverfahrens zu verdanken waren, 
wogegen die Kobalt= und Eisenhüttenwerke viel mit der Con- 
currenz des Auslandes zu kämpfen hatten. Alle diese ließ jedoch 
der Steinkohlenbau weit hinter sich, der im Jahr 1845 nur 
etwa 5 Millionen Scheffel, 1863 aber deren 22,231116 för- 
derte. Der statistische Verein wurde, nachdem man den Werth 
der Statistik für die Volkswirthschaft schätzen gelernt, in ein 
mit dem Ministerium des Innern verbundenes statistisches 
Bureau verwandelt, dessen erster Vorstand Dr. Engel war. 
Einem ständischen Wunsche nach Vereinfachung des Cassenwesens 
wurde 1853 durch Vereinigung von fünf Cassen zur Finanz- 
hauptcasse entsprochen. 
Eine Klage nur zog sich wie ein rother Faden durch die 
Verhandlungen aller Landtage seit 1850 hin, die über den 
hohen Bestand des Heeres. Die Regierung verschanzte sich 
hinter ihre Bundespflicht. Wenn aber auch die Kammern 
willig anerkannten, daß das sächsische Heer durch die vom 
Kriegsminister v. Rabenhorst im gesamten Militärwesen durch- 
geführten Reformen an Tüchtigkeit ungemein gewonnen hatte, 
so waren sie doch, bestürzt über das fortwährende Steigen des 
Kriegsbudgets, 1858 der Meinung, daß auch mit einem ge- 
ringeren Präsenzstande den Pflichten gegen den Bund genügt 
werden könne, und auch 1864 lehnte deshalb die zweite Kammer 
die beantragte Vermehrung des Officierscorps um 59 Stellen 
beharrlich ab und genehmigte nur die der Truppen um 2000. 
ann. 
der directen Steuern von 1,716429 Thlrn. auf 2,398079 Thlr., der der 
indirecten Steuern von 1,848988 Thlru. auf 3,442667 Thlr. 
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