74 Sachsen unter König Johann. Inneres.
Was von Staatswegen für Hebung der Volkswohlfahrt
geschah, trug durchweg den Stempel bedächtigen Fortschritts
und hielt sich von jedem Experimentieren fern. Die 1858 er-
richtete Altersrentenbank fand nicht die gehoffte Benutzung, die
Landesculturrentenbank erleichterte seit 1861 nach Art der Land-
rentenbank die Beschaffung von Capitalien für größere Landes-
cultur-Unternehmungen, zunächst für Wasserbauten, die Landes-
Brandcasse erhielt Anfang 1864 eine veränderte Einrichtung.
Ein Nachtrag zu dem Gesetz über Grundstückszusammenlegungen
(vom 23. Juli 1861) gestattete die zwangsweise Zusammen-
legung schon dann, wenn sich mehr als die Hälfte, statt wie
bisher zwei Drittheile, dafür erklärten; eine Revision des
Grundsteuersystems erkannten zwar die Stände von 1864 wegen
angeblicher Überlastung des platten Landes im Verhältniß zu
den Städten, des Gebirgs gegenüber dem Niederlande, des
Grund und Bodens gegen die Gewerb= und Personalsteuer als
nothwendig an, ohne jedoch einen Weg zu der äußerst schwie-
rigen Abhilfe zu finden. Die schon 1846 von den Ständen
ebenfalls als nothwendig bezeichnete Reform der Medicinalord-
nung kam erst 1865 durch Einsetzung des Landesmedicinal-
collegiums unter Präsident Dr. Wcllther, durch Beseitigung des
Unterschieds zwischen Arzten I. und II. Classe und Aufhebung der
medicinisch-chirurgischen Akademie zur Ausführung; nur die Thier-
arzneischule wurde beibehalten; die Ausübung der Thierarznei-
Heilkunde war bereits durch Gesetz vom 14. December 1858 ge-
regelt worden. Das Bad Elster befand sich, seitdem die Regierung
es unter ihre Obhut genommen hatte, in erfreulichem Aufschwung 7).
Zu den ersprießlichsten Fortschritten, welche Sachsen in
diesem Zeitraum machte, gehörten unstreitig die auf dem Ge-
biete der Armenpflege. Als dasjenige Land, dessen Bevölkerung
im Verhältniß zu allen übrigen deutschen Ländern am raschesten
wächst 7), dessen Bevölkerung sich nur zum rierten Theile von
1) Siehe über dasselbe Laudtagemittheilungen 1849, erste Kammer,
C. 875.
2) Von 1820 — 1855 betrug die Zunahme 50,16 /8. Nach der