Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Bolkswohlsahrt. Armenpflege. 725 
Uckerbau nährt, war Sachsen von jeher mehr als jedes andere 
darauf hingewiesen die Schreckensgestalt des Pauperismus von 
seinen Grenzen fernzuhalten. Die Bildung größerer Heimats- 
bezirke durch Zusammenlegung mehrerer Landgemeinden behufs 
der Armenverpflegung hatte schon das Heimatsgesetz von 1834 
vorgesehen, theils aber wurde bei der Ausführung nicht mit 
durchgängigem Geschick verfahren, theils erzeugte die gleichzeitige 
Concurrenz der Gemeinden und der Staatspolizeibehörden einen 
verderblichen Dualismus, der meistentheils nur dem arbeits- 
scheuen Landstreicher und Bettler zu gute kam. Einen Keim 
fruchtbarer Reformen enthielt die Armenordnung von 1840, 
indem sie die Bildung größerer Armenverbände erleichterte; aber 
erst seitdem durch die Nothstände von 1847 und die Wahr- 
nehmungen der folgenden Bewegungsjahre die zffentliche Auf- 
merksamkeit sich in besonderem Grade dieser Frage zugewendet 
hatte, begann man die Ermächtigung des Gesetzes von 1840 
zu benutzen; man bildete, zunächst zur Bekämpfung der Bettler- 
plage, Armenvereine, deren Zahl bis 1857 auf 63 mit 1147 
Ortschaften und Rittergütern wuchs, und eine Generalversamm- 
lung derselben zu Dresden stellte Anträge auf bezirksweife 
Errichtung von Zwangsarbeitshäusern nach englischer Art, in 
deren Berücksichtigung die Regierung den Ständen von 1858 
eine Ergänzung der Armenordnung vorlegte, die jedoch auf 
mancherlei Bedenken stieß. Um so unverdrossener widmeten 
sich Gemeinden und Vereine der Verbesserung der Ortsarmen- 
pflege, Bezirksarmenhäuser und Arbeitsanstalten für Kinder 
wurden an mehreren Orten errichtet, die bald anderwärts 
Nachahmung fanden, und indem die Regierung diesen Bestre- 
bungen alle Förderung angedeihen ließ (Verordnung vom 30. Oc- 
tober 1861), im Ubrigen aber sich jeder unnsthigen Einmischung 
enthielt, jene Verbände mit der erforderlichen Strafgewalt aus- 
stattete und so die Armenpolizei im wesentlichen in ihre Hand 
legte, wurde wenigstens auf diesem Gebiete eine mustergiltige 
Zählung von 1834 hatte Sachsen 1,595668, nach der von 1864 2,313994 
Einwohner.
	        
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