Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

730 Sachsen unter König Johann. Inneres. 
der Wunsch der Regierung, auch die Leipzig-Dresdner Bahu 
für den Staat zu erwerben, scheiterte 1854 an dem Wider- 
spruch der Actionäre. Im Jahre 1850 begann der Bau 
electrischer Telegraphen und am 25. Juli d. J. wurde zu 
Dresden zwischen Ssterreich, Preußen, Baiern und Sachsen der 
erste Telegraphenvertrag geschlossen; in demselben Jahre trat 
Sachsen dem Paßkartenvereine sowie dem deutsch-österreichischen 
Postverein bei, womit die Einführung der Briefmarken und 
Briefkasten zusammenhieng, und das Postgesetz vom 7. Juni 
1859 schränkte das Postregal zu Gunsten des Privatverkehrs 
ein. Schlimm blieb es, wie die Stromschau von 1850 und 
1858 bewies, nach wie vor um die Elbschiffahrt bestellt und 
die immer lauter werdenden Klagen der Elbschiffer fanden die 
beste Bestätigung darin, daß seit Eröffnung der Hamburg- 
Berliner Bahn der Elbverkehr um 62% sank. Die Erwar- 
tung, welche Minister v. Friesen 1861 gelegentlich eines Postu- 
lats von 3 Mill. Thlrn. für die Elbregulierung aussprach, 
daß endlich die Elbmündungsstaaten in der Frage der Flußzölle 
ihr finanzielles Interesse nicht mehr wie zeither allein als maß- 
gebend betrachten sondern auch die unersetzlichen Nachtheile 
berücksichtigen würden, welche ihr Verfahren dem Handel und 
Wohlstande der obern Elbstaaten zufüge, gieng durch die fünfte 
Elbschiffahrts-Revisionscommission zu Hamburg 1863 wenigstens 
insofern in Erfüllung, als daselbst die Oberelbe vom 1. Juli 
an von jedem Zoll befreit, der auf der Unterelbe bedeutend 
reduciert wurde 1). 
Leipzig erfreute sich, auch unabhängig von den Messen, 
seiner zunehmenden Bedeutung als Handelsplatz, namentlich 
für das Rauchwaarengeschäft, dann für den Colonialwaaren= 
handel, der sich in zwanzig Jahren versechsfachte. Die Er- 
hebung des Zollgewichts zum allgemeinen Landesgewicht, 
12. März 1857, in noch viel höherem Maße die Annahme 
des aus den nürnberger Berathungen hervorgegangenen all- 
gemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs erfüllten längst gehegte 
1) Aegidi und Klauhold, Staatsarchiv IV. Nr. 603f.
	        
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