741 Sachsen unter König Johann. Deutsche Verhältnisse.
Absicht, sich mehr einigen um nöthigenfalls auch in der deutschen
Politik ein wirkliches Gewicht zu erlangen, nicht zu dem Zwecke
um Unfrieden in Deutschland zu stiften und Sonderpolitik zu
treiben sondern um als Bindemittel für sie zu dienen. „Allein
auch der Gedanke war dabei immer leitend, daß diese Gruppe
der deutschen Staaten vorkommenden Falls dazu dienen könnte,
die rein deutsche Politik bei den deutschen Großmächten und
sogar gegen sie zur Geltung zu bringen“, eine Lehre, die con-
sequenterweise zur Herrschaft der Kleinen über die Großen ge-
führt haben würde, die auch schlechterdings nicht die ihren Ein-
fluß paralysierende Einmüthigkeit der Großmächte wollen sondern
nur auf dereil Trennung ausgehen konnte.
Das erste ziemlich dürftige Resultat der münchener Con-
ferenz war ein Antrag auf Prüfung der Bundeskriegsverfassung
durch die Bundesmilitärcommission, welchen die Theilnehmer,
überzeugt, daß die Bundeseinrichtungen der Fortentwickelung
wohl fähig seien, daß aber auch die Pflicht gebiete unberufenen,
auf Umsturz der Bundesverfassung gerichteten Bestrebungen mit
allem Ernst entgegenzutreten, am 22. October in Frankfurt
stellten. Hierauf, als kaum die Begeisterung verrauscht war,
mit der ganz Deutschland Schillers hundertjährigen Geburtstag
begieng, wurde, 24.—27. November, in Würzburg eine neue
Zusammenkunft abgehalten, für deren Pläne Beust sich im
Voraus persönlich der Zustimmung des wiener Cabinets ver-
sichert hatte. Aber schon hier zeigte es sich, wie wenig an ein
Zusammenhalten der Mittelstaaten zu denken war. Mehrere
hatten die Theilnahme abgelehnt, von den erschienenen 1) aber
unterzeichneten nicht alle durchgängig die am 17. December ein-
gebrachten Anträge, von denen der auf Versffentlichung der
Bundestagsverhandlungen, ingleichen der auf Einführung ge-
meinschaftlichen Maßes und Gewichts bald darauf zum Beschluß
erhoben wurden. In Betreff der Bundeskriegsverfassung jedoch
war Preußen schlechterdings nicht gewillt sich majorisieren zu
1) Baiern, Sachsen, Würtemberg, beide Hessen, Mecklenburg, Nassau,
Sachsen-Meiningen und - Alteuburg.