Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

7.8 Sachsen unter König Johanu. Deutsche Berhältnisse. 
gierung zu unangemessenen Schritten zu drängen sondern um 
ihr Gelegenheit zu einer Darlegung vor dem Lande zu ver- 
schaffen“, fand durch das erklärte volle Einverständniß der 
Regierung seine sofortige Erledigung. Dagegen in der Debatte 
über die kurhessische Angelegenheit, obgleich auch sie sich „in 
den Grenzen des maßoollsten Ausdrucks“ bewegte, nützte dem 
Minister des Auswärtigen das rhetorische Geschick, mit welchem 
er in zweistündiger Rede die Bundestagspolitik und Sachsens 
Theilnahme daran vertheidigte, nichts, ja er mußte aus dem 
Munre eines sehr gemäßigten Mannes die bittere Bemerkung 
hinnehmen, es sei für Sachsen, wo die Politik des ehrlichen 
Mannes traditionell sei, ein Unglück gewesen, daß man die 
Politik der Zurückhaltung und Bescheidenheit verlassen, ja bis 
zur militärischen Aufstellung gegen Preußen geschritten sei; 
einstimmig legte die Kammer Verwahrung ein gegen die von 
der Bundesversammlung in Anspruch genommene Berechtigung, 
eine in anerkannter Wirksamkeit bestehende Verfassung eines 
Buwesstaates aufzuheben, und forderte gegen 19 Stimmen 
die Regierung auf dahin zu wirken, daß der verletzte Rechts- 
zustand in Kurhessen wiederhergestellt werde. Zu einem stän- 
dischen Antrage kam es jedoch nicht, weil die erste Kammer 
beide Beschlüsse gegen 7 und 1 Stimme verwarf. Die Debatte 
über den Riedelschen Antrag, dem die zweite Kammer gegen 
1 Stimme beitrat, benutzte Beust um sich aufs nachdrücklichste 
gegen jede Unterordnung unter einen größeren Staat zu er- 
klären, die nothwendig zum Einheitsstaate führen müsse. „Allein“, 
schloß er mit Bezug auf etwaige Annexionsgelüste nach Art der 
italienischen, „vornehmlich möchte ich auch das nicht außer Acht 
lassen, daß einmal das Haus Hohenzollern Traditionen hat, 
denen es nicht untreu werden wird, daß aber auch die andern 
deutschen Fürstenhäuser ihre Traditionen haben und das Be- 
wußtsein ihrer Kraft, das sie in ähnlichen Fällen ebenfalls 
aufrecht erhalten wird, namentlich aber, daß sich in keinem 
deutschen Lande ein Minister und Diener finden würde, der im 
Stande wäre seinen Herrn zu verrathen“. In der ersten 
Kammer ergoß er sich nur in lebhafte Klagen über die Ver-
	        
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