7.8 Sachsen unter König Johanu. Deutsche Berhältnisse.
gierung zu unangemessenen Schritten zu drängen sondern um
ihr Gelegenheit zu einer Darlegung vor dem Lande zu ver-
schaffen“, fand durch das erklärte volle Einverständniß der
Regierung seine sofortige Erledigung. Dagegen in der Debatte
über die kurhessische Angelegenheit, obgleich auch sie sich „in
den Grenzen des maßoollsten Ausdrucks“ bewegte, nützte dem
Minister des Auswärtigen das rhetorische Geschick, mit welchem
er in zweistündiger Rede die Bundestagspolitik und Sachsens
Theilnahme daran vertheidigte, nichts, ja er mußte aus dem
Munre eines sehr gemäßigten Mannes die bittere Bemerkung
hinnehmen, es sei für Sachsen, wo die Politik des ehrlichen
Mannes traditionell sei, ein Unglück gewesen, daß man die
Politik der Zurückhaltung und Bescheidenheit verlassen, ja bis
zur militärischen Aufstellung gegen Preußen geschritten sei;
einstimmig legte die Kammer Verwahrung ein gegen die von
der Bundesversammlung in Anspruch genommene Berechtigung,
eine in anerkannter Wirksamkeit bestehende Verfassung eines
Buwesstaates aufzuheben, und forderte gegen 19 Stimmen
die Regierung auf dahin zu wirken, daß der verletzte Rechts-
zustand in Kurhessen wiederhergestellt werde. Zu einem stän-
dischen Antrage kam es jedoch nicht, weil die erste Kammer
beide Beschlüsse gegen 7 und 1 Stimme verwarf. Die Debatte
über den Riedelschen Antrag, dem die zweite Kammer gegen
1 Stimme beitrat, benutzte Beust um sich aufs nachdrücklichste
gegen jede Unterordnung unter einen größeren Staat zu er-
klären, die nothwendig zum Einheitsstaate führen müsse. „Allein“,
schloß er mit Bezug auf etwaige Annexionsgelüste nach Art der
italienischen, „vornehmlich möchte ich auch das nicht außer Acht
lassen, daß einmal das Haus Hohenzollern Traditionen hat,
denen es nicht untreu werden wird, daß aber auch die andern
deutschen Fürstenhäuser ihre Traditionen haben und das Be-
wußtsein ihrer Kraft, das sie in ähnlichen Fällen ebenfalls
aufrecht erhalten wird, namentlich aber, daß sich in keinem
deutschen Lande ein Minister und Diener finden würde, der im
Stande wäre seinen Herrn zu verrathen“. In der ersten
Kammer ergoß er sich nur in lebhafte Klagen über die Ver-