Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Sächsisches Bundesreformproject. Neue Anträge der Mittelstaaten. 751 
Bundes eine engere Vereinigung und zwar nur im Wege freier 
Vereinbarung mäöglich sei; zugleich war der Wunsch beigefügt 
über diesen Gegenstand eine doch fruchtlose Polemik nicht 
fortzusetzen. Indes fanden sich Osterreich, Baiern, Würtem- 
berg, Hannover, Hessen-Darmstadt und Nassau doch veranlaßt 
gegen diese Auffassung mittelst identischer Noten Verwahrung 
einzulegen, der sich auch Sachsen am 2. Februar anschloß, riefen 
aber dadurch preußischerseits Entgegnungen hervor, welche in 
sehr bestimmtem Tone jenen Regierungen sowohl den Anlaß 
als die Berechtigung zu einer solchen Verwahrung absprachen 
und es ablehnten auf einer anderen als der von ihr vorge- 
schlagenen Basis sich in Unterhandlungen einzulassen ). Das 
einzige greifbare Resultat des Beust'schen Unternehmens bestand 
also darin, der Nation aufs neue zugleich mit der Unum- 
gänglichkeit der Bundesreform auch die Unmöglichkeit dieselbe 
ohne oder gegen Preußen durchzusetzen vor Augen gerückt und 
es dahin gebracht zu haben, daß ein gänzlicher Stillstand der 
Reformbewegung nicht mehr denkbar war. 
Gerade aber die Furcht, daß Preußen, gestützt auf die 
Sympathien des deutschen Volks sich derselben bemächtigen 
könnte, trieb die Mittelstaaten unter Osterreichs Agide einen 
neuen Anlauf zu nehmen. Während Beust einer Einladung 
der englischen Regierung folgte um Sachsen bei der Prämien= 
vertheilung am Schluß der londoner Weltausstellung zu ver- 
treten, versammelten sich ihre in Wien accreditierten Gesandten 
unter Rechbergs Vorsitz um den Stein der Bundesreform 
nochmals bergan zu wälzen. Am 14. August brachten sie ihre 
Anträge auf Einberufung einer Delegiertenversammlung zu 
Berathung eincs gemeinsamen deutschen Civilprocesses und 
Obligationsrechtes sowie auf Wiederaufnahme der Verhand- 
lungen über Einsetzung eines Bundesgerichts in Frankfurt ein. 
Gleichförmigkeit der inneren Gesetzgebung wäre an sich gewiß 
etwas höchst Wünschenswerthes gewesen, nur durfte sichs fragen, 
ob dieser Vorschlag gerade jetzt, wo sich der Streit um die 
1) Staat archiv II. 177. 223—227. 230. 232 f. 251.
	        
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