Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Das Osterland. 117 
Osterstein zu Zwickau und zu Gera, die Osterburg zu Weida, 
Osterfeld, Osterhausen u. a. an das alte Verhältniß dieses 
Landstriches zu Thüringen. Mit wie wenigem Rechte aber der- 
selbe den Namen der Südthüringischen Mark führt, ergiebt sich 
hinreichend daraus, daß seit dem Markgrafen Wigger, welchen 
Otto I. zu Zeiz, und zwar jedenfalls nur aus Rücksicht auf 
das dort zu gründende Bisthum einsetzte, weder eines Nach- 
folgers desselben, noch auch einer besonderen Mark in dieser 
Gegend gedacht wird. Je kräftiger die vorliegende Mark Mei- 
ßen in ihrer Stellung gegen Böhmen und Polen das deutsche 
Grenzinteresse vertrat, desto rascher mußte das Hinterland bei 
einer ohnehin schwachen slavischen Bevölkerung sich germanisiren 
und mehr zur Eigenschaft eines deutschen Binnenlandes übergehen. 
Die meisten Markgrafen Meißens scheinen in diesem Zeitraume 
dasselbe mit verwaltet zu haben, doch entwickelte sich hier eine 
von den Zuständen dieser Mark wesentlich verschiedene Gestal- 
tung. Denn hier hatte mit der Besitzergreifung durch die Deut- 
schen auch die deutsche Gauverfassung Eingang gefunden, deren 
Auflösung dann das Zerfallen des Landes in einzelne geistliche 
und weltliche Herrschaften bewirkte. 
Der Kaiser eximirte sein Reichsgut vom Grafen, da dieser 
als erblicher Besitzer der Grafschaft ihm nicht mehr varstehen 
konnte, und vertraute es einem eigenen Landvogt (advocatus 
provincialis oder imperü) an, unter dem wieder geringere 
Ministerialen als Untervögte die einzelnen Bestandtheile der 
Landvogtei, vielleicht nur mit Cent-- oder unterer Gerichtsbar- 
keit verwaltetei. Daß aber selbst diese Landvogteien, die das 
Reichsgut vor der Erblichkeit bewahren sollten, erblich wurden, 
zeigt die Folge. 
Besonders seit dem unbeerbten Abgang der Ekkardinger 
1046, welche außer eigenen Grafschaften in Thüringen und 
dem Osterlande die Mark Meißen verwaltet hatten, wird diese 
Zersplitterung des Landes sichtbar. Es erscheint eine provincia 
oder berrn Plisnonsis, welche die Gegenden und Orte von Alten- 
burg, Zwickan, Chemnitz, Werdau, Crimmitzschau, Schmöllu, 
Leißnig, Colditz, Frohburg u. s. w. umfaßt, im Ganzen unter 
einem judex terrae Plisnensis steht, unter welchem Beamte mit
	        
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