Das Osterland. 117
Osterstein zu Zwickau und zu Gera, die Osterburg zu Weida,
Osterfeld, Osterhausen u. a. an das alte Verhältniß dieses
Landstriches zu Thüringen. Mit wie wenigem Rechte aber der-
selbe den Namen der Südthüringischen Mark führt, ergiebt sich
hinreichend daraus, daß seit dem Markgrafen Wigger, welchen
Otto I. zu Zeiz, und zwar jedenfalls nur aus Rücksicht auf
das dort zu gründende Bisthum einsetzte, weder eines Nach-
folgers desselben, noch auch einer besonderen Mark in dieser
Gegend gedacht wird. Je kräftiger die vorliegende Mark Mei-
ßen in ihrer Stellung gegen Böhmen und Polen das deutsche
Grenzinteresse vertrat, desto rascher mußte das Hinterland bei
einer ohnehin schwachen slavischen Bevölkerung sich germanisiren
und mehr zur Eigenschaft eines deutschen Binnenlandes übergehen.
Die meisten Markgrafen Meißens scheinen in diesem Zeitraume
dasselbe mit verwaltet zu haben, doch entwickelte sich hier eine
von den Zuständen dieser Mark wesentlich verschiedene Gestal-
tung. Denn hier hatte mit der Besitzergreifung durch die Deut-
schen auch die deutsche Gauverfassung Eingang gefunden, deren
Auflösung dann das Zerfallen des Landes in einzelne geistliche
und weltliche Herrschaften bewirkte.
Der Kaiser eximirte sein Reichsgut vom Grafen, da dieser
als erblicher Besitzer der Grafschaft ihm nicht mehr varstehen
konnte, und vertraute es einem eigenen Landvogt (advocatus
provincialis oder imperü) an, unter dem wieder geringere
Ministerialen als Untervögte die einzelnen Bestandtheile der
Landvogtei, vielleicht nur mit Cent-- oder unterer Gerichtsbar-
keit verwaltetei. Daß aber selbst diese Landvogteien, die das
Reichsgut vor der Erblichkeit bewahren sollten, erblich wurden,
zeigt die Folge.
Besonders seit dem unbeerbten Abgang der Ekkardinger
1046, welche außer eigenen Grafschaften in Thüringen und
dem Osterlande die Mark Meißen verwaltet hatten, wird diese
Zersplitterung des Landes sichtbar. Es erscheint eine provincia
oder berrn Plisnonsis, welche die Gegenden und Orte von Alten-
burg, Zwickan, Chemnitz, Werdau, Crimmitzschau, Schmöllu,
Leißnig, Colditz, Frohburg u. s. w. umfaßt, im Ganzen unter
einem judex terrae Plisnensis steht, unter welchem Beamte mit