1190
1174
140 Nebenlinien des Hauses Wettin.
spruch von Seiten Kaiser Friedrichs, der ohne Rücksicht auf
die im wettinischen Hause aufgekommene Erbfolge der Colla—
teralen die Markgrafschaft als ein dem Reiche heimgefallenes
Lehen einzuziehen beanspruchte und Dedo erst gegen Bezahlung
einer Summe von 4000 Mark mit derselben belehnte #).
Vielleicht wurden damals zugleich die in der Lausitz gelegenen
Reichslehen Niemitsch, Tribus und Lubichow, welche der Kaiser
im Jahre 1171 von Erzbischof Wichmam gegen die Provinz
Dahme eingetauscht hatte, wieder der Lehnsherrlichkeit des
Markgrafen unterworfen 2). Außerdem besaß er Groicssch,
Landsberg und Eilenburg. Auch er befand sich gewöhnlich um
den Kaiser, und so mußte er auch in seine Seele dessen Ver-
trag mit Wilhelm von Sicilien in Gegenwart des Papstes
beschwören. Von seinem Tode wird Folgendes berichtet. Er
sollte eben wieder mit König Heinrich nach Italien ziehen, fand
aber für seinen allzu fetten Körper den Nitt zu beschwerlich.
Es erbot sich also ein Arzt (gewöhnlich Mönch oder Inde) das
Fett ihm aus dem Leibe zu schneiden. Durch diese Cur verlor
er Fett und Leben (16. August 1190). Ubrigens vollendete
er das Kloster Dobrilugk noch nicht, hatte aber schon 1174
das Kloster Zschillen (Wechselburg) erbauet. Dort wurde er
auch begraben. Von den Söhnen, welche ihm seine Gemahlin
Mechtild, Goswins von Heimsberg Tochter und Schwester des
kölner Erzbischofs Philipp, gebar, war Philipp Probst zu
Tanten, Dietrich, der sich wegen ererbter Ansprüche Graf von
Sommerschenburg nannte, obgleich er diese Grafschaft nie be-
saß, war ursprünglich Probst zu Magdeburg, verließ aber später
den geistlichen Stand, Konrad wurde Nachfolger in der Mark
(k 1210). Seine Tochter Agues verbreitete das wettinische
Blut in fernere Länder. Aus ihrer Ehe mit Berthold 1IV.,
Herzog von Meran und Grafen von Andechs, gingen Agnes,
Königs Philipp von Frankreich, Gertrud, Königs Andreas von
) Append. Chr. Mont. Ser. Mencken II, 311.
2) S. die dunkle Stelle der Ann. Vet. Cell., Mencken II, 396
und Chron. Mont. Ser. p. 36, wozu Scheltz, Gesammtgesch. d. Lausitz
(1847), S. 123 f., und v. Wersebe, Niederl. Colonien II, 658 ff. zu
vergleichen siud.