198 Thüringen; Inneres 1130— 1247.
in einer der fruchtbarsten Gegenden, sondern ebenfalls seinem
Verhältniß zu dem Erzbisthum Mainz verdankt; deun vurch
dieses stand es von jeher mit den weit vorgeschrittenen frucht-
reichen Rheingegenden, wo einst schon Karl der Große seine
Musterwirthschaften eingerichtet hatte, in unmittelbarer Ver-
bindung. Von dort sind manche tüchtige Kammerbeamte und
Okonomen herüber gekommen, die auch in späterer Zeit, wo
nur zu viele geistliche Gutsherrschaften in Folge der schlechten
Bewirthschaftung verfielen, das erzbischöfliche Kammergut zu
Erfurt in gutem Zustande erhielten. Niederdeutschen Kolonisten
soll das in eigener Weise auf Entwässerung und Bewässerung
gegründete erfurter Gartenwesen seinen Ursprung schon in
grauer Vorzeit verdanken, worauf auch die kunstvolle Anlage
der Wasserleitung und die Wasserordnung in der Stadtver-
fassung hinweisen 1). Auch die Menge von Kirchen und Klöstern
(selbst einzelne Bürger bauten Kirchen in der Stadt) daselbst
spricht für Erfurts damalige Größe, obgleich diese oft Ver-
anlassung zu Streitigkeiten zwischen dem Landgrafen, dem die
Landeshoheit zustand, und zwischen dem mainzer Kirchenfürsten
als Erbherrn der Stadt wurde. Nicht bloß dem Landgrafen,
auch dem Mainzer, der oftmals daselbst seinen Sitz genommen,
wenn am Rheine politische Stürme wütheten, widersetzte sich
die mächtige Stadt und kam deshalb 1244 ins Interdict, so
daß sie sich von allen ihren Geistlichen und Mönchen verlassen
sah, bis der Streit verglichen war. Manchmal legte auch der
Erzbischof Truppen in die Stadt, und wenn er seine Anmaßun-
gen zu weit trieb, schlug der Landgraf das mainzer Rad auf
seine eigenen Münzen 2). Doch kommt erst um die Mitte des
13. Jahrhunderts ein von Gerhard I. von Mainz verwilligter
Stadtmagistrat vor, der aus zwei Rathsmeistern und zwölf
1) Michelsen, Der mainzer Hof zu Erfurt (1853).
2) Nicol. Vogt, Nheinische Sagen II, 356. — Schuhmacher
VI, 41. Einige Bracteaten des Gegenkönigs Heinrich Naspe, s. Chr.
Jac. Götz, Deutschlands Kaisermünzen des Mittelalters (Dresden 1827)
tab. um; vergl. Gallett#i, Thüring. Gesch. II, 354. — Üiber die
Nechte des Erzbischofs von Mainz in Thüringen s. Tittmann, Hein-
rich der Erlauchte, S. 74 ff.