Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Städtewesen. 1099 
Beisitzern bestand, welche jedoch nur die Sorge für die Polizei 
und die Vollstreckung gerichtlicher Aussprüche hatten. Darüber 
mügen nach und nach die landesherrlichen Vögte und Schult- 
heißen in Abgang gekommen sein, wie diese früher schon zu Ende 
des 13. Jahrhunderts sich auch in Mühlhausen verlieren und 
statt ihrer magistri consulum und consules erscheinen. In 
Gotha und Heiligenstadt (erst 1230 angelegt) konnte dies noch 
weit weniger so zeitig der Fall sein, weil hier kein Streit der 
Grundherrschaft obwaltete, obgleich das letztere von Mainz aus 
gegründet wurde. Weimar heißt zwar noch 1244 villa, muß 
aber doch schon früher, da mehre Geistliche und Pröpste an- 
geführt werden, eine Stadt gewesen sein. Dagegen hatte sich 
unter dem Schutz der Wartburg und der Landgrafen Eisenach 
schnell emporgehoben, an dessen Mauern die umliegenden Dörfer 
jedes sein Stück gebauet haben sollen. Besonders blühten dort 
viele städtische Gewerbe, denen bald eigene Gassen angewiesen 
wurden, und der Handel. Gab es doch schon am Ende des 
10. Jahrhunderts einen Streit zwischen den Abten von Hers- 
feld und Fulda über die Schifffahrt auf der Hörsel bei Eisenach. 
Eigentlicher Autonomie oder ganz vom Landeöherrn unab- 
hängiger Verfassung und Verwaltung, selbst Gesetzgebung in 
allgemeinen Angelegenheiten, wie sie zu jener Zeit schon die Reichs- 
städte meistens genossen, erfreute sich damals keine einzige thü- 
ringische Stadt, da Erhebung zur Stadt oder Ertheilung des 
Stadtrechts, gemeiniglich mit Markt-, Münz= und Zoll-Gerechtig- 
keit zugleich, nur die erste Grundlage städtischen Wesens, keines- 
wegs aber ihre völlige Ausbildung im selbstgeschaffenen statu- 
tarischen oder Weichbilds -Rechte war. Noch wurden der Vogt, 
der Schultheiß vom Herrn bestellt oder wenigstens bestätigt, 
so später auch die zwei Rathsmeister, die häufig an der Schult- 
heißen Stelle traten und von denen der eine dem Rath, der 
andere dem Gericht vorstand. Nathsmeister kommen aber auch, 
wie in Eisenach, neben dem Schultheiß vor. Von dem Aus- 
spruch der Schöppen einer Stadt fand auch Berufung an die 
einer andern statt, wie Orlamünde sich auf den Nath von 
Jeua, diese Stadt auf den von Gotha, Buttelstädt auf den 
von Weißensee berufen haben. Wahrscheinlich erhielt Eisenach
	        
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