1200
1218
1210
204 Thüringen 1216 — 1247.
3. Die letzten 30 Jahre thlringischer Selbständigkelt, 1216.—1247.
Wenige Tugenden giebt es, welche die Geschichte nicht dem
Sohne Hermanns, dem Landgrafen Ludwig IV. dem Heiligen,
zuschriebe. Ein getreuer Sohn der Kirche und doch kein Pfaffen-
knecht, eine dem Idealen zugewendete Natur und doch ein kluger
und praktischer Politiker, war er mäßig bis zur strengen Ent-
haltsamkeit und blieb rein und unentweiht inmitten der lockeren
Sitten seines Zeitalters. Seinen Adel hielt er in Schranken
und seine Klöster schirmte und schützte er. Er wird körperlich
und geistig als ein seltener Mann geschildert, des Ritterthums
in Thüringen edelste Blüthe. Daß er gleich im 16. Jahre
(geb. 1200) die Regierung angetreten, wird glaublich, weil er
1218, „im zweiten Jahre seines Fürstenthumes, principatus
nostri“ unterzeichnet, und das Vertrauen, welches Kaiser Friedrich
dem 16 Jährigen damit bewies, daß er ihn gegen das Herkommen
als volljährig auerkannte, und zum Vormund seiner jüngeren
Brüder Heinrich Raspe und Konrad ernannte, lohnte er durch
die unerschütterliche Treue, mit der er im vollen Gegensatz zu
seinem Vater dem hohenstaufischen Hause zugethan blieb. Zu
St. Georg in Eisenach ward er 1218 zum Ritter geschlagen,
und diesem Schlage machte er Ehre gleich in der Fehde mit
dem mainzer Erzbischofe (1219), der nicht allein behauptete,
sein Vater sei im Bann gestorben (vermuthlich war im Doppel-
reiche Ottos und Philipps eine solche Sentenz einmal ergangen,
oder dem hhöchst eigenmnützigen Siegfried war's um ein Stück
Geld zu thun), sondern diesen auch auf den Sohn ausdehnen
wollte. Mit dem Schwerte löste er den Bann für sich und
seinen Vater. Der weise Abt von Fulda hatte die Versöhnung
gestiftet. Merkwürdig ist, daß er (vielleicht zu oder nach dieser
Reise) 100 Mark von Cesarius von Löwenberg leihen mußte,
für welche Schuld sich eine Anzahl Grafen als Vasallen eidlich
des Gedichtes vom Wartburgkriege, in den Mittheilungen a. d. Gebiete
historisch-antiquarischer Forschung, vom thür. sächs. Vereine für Erforschung
des vaterländischen Alterthums, 2. Heft, S. 1— 68 (Naumburg 1823).
Vergl. Ettmüller, Der Singerkriec uf Wartbure (1830), und vor allem
Simrock, Der Wartburgkrieg (1858), dem der obige Text folgt.