Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1200 
1218 
1210 
204 Thüringen 1216 — 1247. 
3. Die letzten 30 Jahre thlringischer Selbständigkelt, 1216.—1247. 
Wenige Tugenden giebt es, welche die Geschichte nicht dem 
Sohne Hermanns, dem Landgrafen Ludwig IV. dem Heiligen, 
zuschriebe. Ein getreuer Sohn der Kirche und doch kein Pfaffen- 
knecht, eine dem Idealen zugewendete Natur und doch ein kluger 
und praktischer Politiker, war er mäßig bis zur strengen Ent- 
haltsamkeit und blieb rein und unentweiht inmitten der lockeren 
Sitten seines Zeitalters. Seinen Adel hielt er in Schranken 
und seine Klöster schirmte und schützte er. Er wird körperlich 
und geistig als ein seltener Mann geschildert, des Ritterthums 
in Thüringen edelste Blüthe. Daß er gleich im 16. Jahre 
(geb. 1200) die Regierung angetreten, wird glaublich, weil er 
1218, „im zweiten Jahre seines Fürstenthumes, principatus 
nostri“ unterzeichnet, und das Vertrauen, welches Kaiser Friedrich 
dem 16 Jährigen damit bewies, daß er ihn gegen das Herkommen 
als volljährig auerkannte, und zum Vormund seiner jüngeren 
Brüder Heinrich Raspe und Konrad ernannte, lohnte er durch 
die unerschütterliche Treue, mit der er im vollen Gegensatz zu 
seinem Vater dem hohenstaufischen Hause zugethan blieb. Zu 
St. Georg in Eisenach ward er 1218 zum Ritter geschlagen, 
und diesem Schlage machte er Ehre gleich in der Fehde mit 
dem mainzer Erzbischofe (1219), der nicht allein behauptete, 
sein Vater sei im Bann gestorben (vermuthlich war im Doppel- 
reiche Ottos und Philipps eine solche Sentenz einmal ergangen, 
oder dem hhöchst eigenmnützigen Siegfried war's um ein Stück 
Geld zu thun), sondern diesen auch auf den Sohn ausdehnen 
wollte. Mit dem Schwerte löste er den Bann für sich und 
seinen Vater. Der weise Abt von Fulda hatte die Versöhnung 
gestiftet. Merkwürdig ist, daß er (vielleicht zu oder nach dieser 
Reise) 100 Mark von Cesarius von Löwenberg leihen mußte, 
für welche Schuld sich eine Anzahl Grafen als Vasallen eidlich 
des Gedichtes vom Wartburgkriege, in den Mittheilungen a. d. Gebiete 
historisch-antiquarischer Forschung, vom thür. sächs. Vereine für Erforschung 
des vaterländischen Alterthums, 2. Heft, S. 1— 68 (Naumburg 1823). 
Vergl. Ettmüller, Der Singerkriec uf Wartbure (1830), und vor allem 
Simrock, Der Wartburgkrieg (1858), dem der obige Text folgt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.