Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

753 
758 
787 
602 
16 Thüringen unter den Karolingern. 
als dieser außer den Sachsen auch die Baiern auf seine Seite 
zog 1). Wahrscheinlich geschah es damals, daß das eigentliche 
N#rdthüringen und der Schwabengau den Franken unterworfen 
wurden. „„Die spätern Züge Pipins als Königes 753 und 758 
bis, nach Rehme, Minden und Paderborn aber, die den Sachsen 
als Tribut 300 Pferde abnöthigten, waren nur das Vorspiel 
des blutigen dreißigjährigen Sachsenkampfes unter Karl dem 
Großen. Erst in späterer Zeit, als Sachsen ganz den Fran- 
ken gehorchte, war die Tremung Nordthüriungens von Sachsen 
nicht mehr nöthig, und so verliert sich dessen Name in den 
Ostfalens oder richtiger Ostsachsens. 
Daß die Thüringer durch Karls des Großen Kriege gegen 
die Sachsen, an denen sie Theil nehmen mußten, furchtbar litten, 
ist kein Zweifel. Auch war des Königs. Regierung nicht ohne 
unvermeidlichen Druck überhaupt und besonders in den Pro- 
vinzen. Fast möchte es Wunder nehmen, daß die Thüringer 
sich nie mit Sachsen oder Baiern zu gemeinsamem Widerstande 
gegen die Franken vereinigten; 787 leisteten sie sogar die 
Heeresfolge gegen Thassilo. Nur 785 brach die Unzufrieden- 
heit, weniger wie es scheint des Volkes als der Großen, in 
Empörung unter einem Edlen, Hardrat, aus, als Karl von 
einem thüringischen Grafen, und zwar vermuthlich von eben 
jenem Hardrat, verlangte, daß er seine schon früher einem 
Franken verlobte, später aber dem Bräutigam vorenthaltene 
Tochter diesem übersenden solle; sie ward jedoch blutig gedämpft, 
die Güter der Verschworenen zog der König ein. 
In die Zeit Karls des Großen wird auch die Entstehung 
des schriftlichen Gesetzes, der Ler Angliorum et Werinorum, 
hoc est Thuringorum, wie es in der Uberschrift heißt, gesetzt, 
welches uns wenigstens einige Blicke in das innere Leben des 
Volkes thun läßt; wahrscheinlich auf dem Reichstage zu Aachen 
im Jahre 802 ließ der Kaiser das alte Gewohnheitsrecht der 
Thüringer aufzeichnen. Weil sich keine directen Beziehungen 
auf das Christenthum darin finden, der Zweikampf selbst bei 
) Einhardi Annales bei Pertz, Mon. 88. I, 134 sq. v. Leutsch 
(Markgraf Gero [Leipzig 1828), S. 60 ff.) meint Huyseburg oder die 
Asseburg.
	        
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