Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Die Kirche. 285 
entgegensetzen wollten, in Thüringen besonders, wo sie sich um 
1260 zum ersten Male zeigten und bald zu Tausenden von 
Stadt zu Stadt zogen, zur förmlichen Landplage, so daß Bischof 
Dietrich von Naumburg ihnen offen den Krieg erklärte; auch 
Bischof Albert von Meißen excommunicirte und vertrieb sie. 
Gegen die Bischöfe von Merseburg und Naumburg standen 
die von Meißen insofern im Nachtheil, als die Stadt nicht wie 
bei jenen bischöslich war, sondern dem Markgrafen gehörte. Da 
sie uun auch kein größeres geschlossenes Territorium besaßen, 
so blieben sie trotz ihrer reichsfürstlichen Würde und trotzdem, 
daß ihrer Kirche von den Markgrafen wichtige Rechte und Frei- 
heiten eingeräumt wurden, daß auch einzelne von ihnen wie 
Bruno II. und Withego I. auf Ausdehnung ihrer weltlichen 
Macht bedacht waren und sich mit fürstlichem Glanze umgaben, 
doch immer in Abhängigkeit von dem Landesherrn. Als man 
seit dem 11. Jahrhundert anfing, die Besitzungen und Einkünfte 
der Kirche, des Bischofs und der geistlichen Brüder zu unter- 
scheiden, bezogen die letzteren, nunmehr Canonici, Domherren 
genannt, eigene Wohnungen; die alte Disciplin hörte auf, sie 
bildelen eine Korporalion von ungefähr 14 Mitgliedern mit 
cigenen Rechten, während die Besorgung des Gottesdienstes den 
Vilarien, selbst die Seelsorge dem Afrakloster überlassen wurde. 
Desto größere Sorge widmete man dem Kirchenvermögen. Da 
die Einnahmen der Domherren keineswegs glänzend waren, so 
wurden Pfarrcien bleibend oder vorübergehend mit Stellen im 
Kapitel verbunden, doch lebten auch einzelne von ihnen auf dem 
Fuße vornehmer Herren. 1) Die Probsteien der Kollegiatstifter 
Wurzen, Budissin und Zscheila-Großenhain, die Archidiakonate 
in Nisan und der Niederlausitz waren mit Domherrnstellen in 
Meißen verbunden, einzelne Domherren waren auch Mitglieder 
auswärtiger Kapitel. Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts 
errang nach und nach, bei Aufnahme in das Kapitel, die adelige 
Geburt den Vorzug vor dem Verdienste, wodurch der ohnehin 
geringe wissenschaftliche Geist desselben noch mehr entschwand. 
Im Jahre 1206 machte ein altzellischer Mönch demselben des 
1) Vgl. das Testament des Probstes Dietrich, Cod. dipl. Sax. II, 1. 
No. 329 und über das Ganze die Einleitung, S. XX.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.