Sechsslädte, Fehmgericht, Rügengerichte. 829
Strafe von 2000 Mark bei der Krone Böhmen zu halten.
1339 folgte das Achtsbündniß, dem auch Kamenz und Löbau
beitraten, und welches zum Schutz der öffentlichen Sicherheit,
hauptsächlich gegen das Raubritterthum, festsetzte, daß, wer in
einer Stadt geächtet sei, es auch in den andern Städten sein
sollte. Da aber die Zahl der Landesbeschädiger immer mehr
zunahm, so schlossen die genannten Städte nebst Zittau am
16. August 1346 auf Rath des Landvogtes Hans von Wor-
ganowitz zu gegenseitiger Vertheidigung den Sechsstädtebund 2).
Kräftig unterstützte Karl IV. die Anstrengungen der Städte
gegen die Raubritter, 1349 half er den Zittauern das Raub-
schloß auf dem Oybin zerstören, aber auch der Stadt Ostritz
rissen die Zittauer 1368 mit Beistand des Bundes trotz des
Einspruches der Nonnen von Marienthal die neuerbauten Mauern
und das Rathhaus nieder. Ferner mochten ebenfalls gegen
innere Räubereien und Plackereien und zur Aufrechthaltung
der öffentlichen Sicherheit zwei Institute dienen sollen, deren
Existenz gar wohl zu erweisen, deren innere Verfassung aber,
deren Zusammenhang unter sich schwer auszumitteln ist. Das erste
ist ein von Karl IV. eingerichtetes, von Wenzel 1409 erneuertes
Fehmgericht mit einem Fehmrichter von Adel (1391—1398
war'é Czaslau von Gersdorf) mit Schöppen, theils aus der
Ritterschaft (so 1409 auch Heinrich von Nostitz), theils aus
den Städten. Dies Gericht ging von einer Stadt zur andern
und verfolgte besonders öffentliche Ruhestörer, Landesbeschädiger
und Räuber, scheint aber im Hussitenkriege eingegangen zu
sein ). Ein heimliches Verfahren war nicht damit verbunden.
Anfänglich in einem gewissen Zusammenhange damit bestanden
die aus dem königlichen Erbrichter und seinen Schäöffen zu-
sammengesetzten Rügengerichte, die sich mit der Zeit zu
öffentlichen meist in der Fastenzeit gehaltenen Gerichtstagen
1) Köhler a. a. O., S. 112. ,
2) Verzeichniß der oberlansitzischen Urkunden von 965—1419 (Görlitz
1799, 4, s. Nr. 529. 664. über das Fehmgericht s. auch: Käuffer,
Abriß der oberlansitzischen Geschichte (1802) 1, 2. S. 420; Pelzel,
Lebensgeschichte des Königs Wenzeslaus (Prag 1788) II, 560, wo er des
Feimgerichts gedenkt.
1339
1346
18349
1368