Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Sechsslädte, Fehmgericht, Rügengerichte. 829 
Strafe von 2000 Mark bei der Krone Böhmen zu halten. 
1339 folgte das Achtsbündniß, dem auch Kamenz und Löbau 
beitraten, und welches zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, 
hauptsächlich gegen das Raubritterthum, festsetzte, daß, wer in 
einer Stadt geächtet sei, es auch in den andern Städten sein 
sollte. Da aber die Zahl der Landesbeschädiger immer mehr 
zunahm, so schlossen die genannten Städte nebst Zittau am 
16. August 1346 auf Rath des Landvogtes Hans von Wor- 
ganowitz zu gegenseitiger Vertheidigung den Sechsstädtebund 2). 
Kräftig unterstützte Karl IV. die Anstrengungen der Städte 
gegen die Raubritter, 1349 half er den Zittauern das Raub- 
schloß auf dem Oybin zerstören, aber auch der Stadt Ostritz 
rissen die Zittauer 1368 mit Beistand des Bundes trotz des 
Einspruches der Nonnen von Marienthal die neuerbauten Mauern 
und das Rathhaus nieder. Ferner mochten ebenfalls gegen 
innere Räubereien und Plackereien und zur Aufrechthaltung 
der öffentlichen Sicherheit zwei Institute dienen sollen, deren 
Existenz gar wohl zu erweisen, deren innere Verfassung aber, 
deren Zusammenhang unter sich schwer auszumitteln ist. Das erste 
ist ein von Karl IV. eingerichtetes, von Wenzel 1409 erneuertes 
Fehmgericht mit einem Fehmrichter von Adel (1391—1398 
war'é Czaslau von Gersdorf) mit Schöppen, theils aus der 
Ritterschaft (so 1409 auch Heinrich von Nostitz), theils aus 
den Städten. Dies Gericht ging von einer Stadt zur andern 
und verfolgte besonders öffentliche Ruhestörer, Landesbeschädiger 
und Räuber, scheint aber im Hussitenkriege eingegangen zu 
sein ). Ein heimliches Verfahren war nicht damit verbunden. 
Anfänglich in einem gewissen Zusammenhange damit bestanden 
die aus dem königlichen Erbrichter und seinen Schäöffen zu- 
sammengesetzten Rügengerichte, die sich mit der Zeit zu 
öffentlichen meist in der Fastenzeit gehaltenen Gerichtstagen 
1) Köhler a. a. O., S. 112. , 
2) Verzeichniß der oberlansitzischen Urkunden von 965—1419 (Görlitz 
1799, 4, s. Nr. 529. 664. über das Fehmgericht s. auch: Käuffer, 
Abriß der oberlansitzischen Geschichte (1802) 1, 2. S. 420; Pelzel, 
Lebensgeschichte des Königs Wenzeslaus (Prag 1788) II, 560, wo er des 
Feimgerichts gedenkt. 
1339 
1346 
18349 
1368
	        
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