338 Inneres 1324 —1423.,
der Anwendung des Pulvers, bald auch der Briefadel, sein
Ansehen schwächten.
In den Städten traten während dieses Zeitraumes die
Handwerker immer häufiger zu Innungen zusammen, die
auch oft mit. Verbietungsrechten beggbt wurden, ohne daß
jedoch die in Meißen, und dem Osterlande zu wirklichen Zünften
zu werden und politische Bedeutung zu erlangen vermochten
wie in den thüringischen Städten, da dies die Wachsamkeit der
Stadträthe und der Landesherren verhinderte;. 1414 „hob Frie-
drich der Streitbare die Innungen der chemuttzer Handwerker
auf, und verbot ihnen, deren „hinter dem Rathe“ neue zu
bilden 1). Die Zahl der Stadtrechte mehrte sich bedeutend,
indem Heiligenstadt 1335, Hof 1368, Orlamünde 1381,
Schlieben 1372, Ilm 1350, Schleusingen 1412, Weimar 1410,
Gräfenthal 1412, Lobeda 1407, Magdala 1406, Chemnitz 1424,
Leisnig 1430, Colditz 1431 damit versehen worden sein sollen,
Die zahlreichen Ertheilungen von Freiheiten, und Priyilegien
wirkten, wenn auch hemmend im allgemeinen, doch fördernd im
einzelnen, Die Blüthe Böhmens unter Karl IV. blieb nicht.
ohne anregenden Einfluß auf die Städte der wettinischen Länder.
Einen bedeutenden Fortschritt in, der Entwickelung städtischen
Wesens bezeichnet die jetzt häufiger werdende erbliche Verleihung
der, städtischen Gerichtsbarkeit an einzelne Personen wie in
Leipzig 1385, in Freiberg 1380, in Lommatzsch 1410, in Jena
1406. in Dresden 1425. Galten diese Erbschulzen auch als
fürstliche Beamte, so lockerte doch eben die Erblichkeit ihre Ab-
hängigkeit vom Landesherrn, weshalb „auch in Leipzig schon
1392 das Erbschulzenamt wieder beseitigt und durch einen fürst-
lichen. Vogt ersetzt, wurde; doch gab, schon 1423 Friedrich der
Streitbare der Stadt die Gerichte zurück. Von den Städten
der wettinischen Länder verdienen drei eine besondere Würdigung,
gleichsam als Repräsentanten des bald so wichtigen Bürger-
standes in den drei Lindern, Meißen, Thüringen und Osterland,
Dresden, Erfurt und Leipzig.
Dresden, wohl noch die kleinste unter den drei Schwestern,
hätte sich wegen der uibequemen böhmischen Nachbarschaft und
1) Horn a. a. O., S. 807, Nr. 205.