Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Das Herzogthum Sachsen 1356 —1423. 861 
besondere, die vorige bestätigende sächsische goldene Bulle), 
oder einen Lehenbrief über alle seine Länder, unter denen auch 
einer Pfalzgrafschaft Sachsen gedacht wird, die sein Vater 
schon besessen habe. Von dieser aber waren überhaupt nur 
noch Lauchstädt und Allstädt übrig, von denen Lauchstädt zu- 
gleich mit Landsberg von den Wettinern aus braunschweigischen 
Händen wieder erworben worden war. Allstädt aber war durch 
sehr verschicdene Hände gegangen und zuletzt von den Grafen 
von Mausfeld besessen worden, von denen es die Herzöge von 
Sachsen müssen eingelöst haben. ) 1369 wurde es, doch ohne 
die Pfalzgrafenwürde, welche sich Sachsen vorbehielt, dem Geb- 
hard, Herrn von Ounerfurt, lehenweise überlassen und fiel erst 
1496 an das sächsisch-meißnische Haus zurück. 
2. Geschichte des Herzogthums Sachsen von den goldenen Bullen bis 
zum Anfalle an Friedrich vom Osterlande, 1356 —1423. 
Der höchst aufgebrachte Herzog Erich von Lauenburg nannte 
sich, trotz dieser Bestimmungen, des heiligen römischen Reiches 
obristen Marschalk und behauptete, er sei Kurfürst. Darüber 
1361 vom Kaiser vor ein Fürstenrecht geladen, scheint er end- 
lich seine Ansprüche aufgegeben zu haben. In der sächsischen 
goldenen Bulie bemerkt man zwei auffallende Abweichungen von 
der allgemeinen deutschen: denn 1) wurde auf den Fall daß 
Rudolf II. ohne Kinder stürbe (wie auch geschah), seinem jüngsten 
Bruder Wenzel der Vorzug vor Albrecht, einem Sohne seines 
zweiten 1350 verstorbenen Bruders Otto, gegeben, wobei viel- 
leicht ein Familienvertrag zu Grunde lag; und 2) wurde die 
Mündigkeit im 18. Jahre bloß auf die Kurwürde bezogen, wäh- 
rend die Ausübung der wirklichen Regierung erst im 21. Jahre 
beginnen könne, eine Unterscheidung, die sich mit der Zeit von 
selbst verwischte. Rudolf führte zuerst den Titel princeps elector 
in einer Urkunde von 1370 und erhielt von der Abtissin Agnes 
von Ouedlinburg die Herrschaft Barby nebst Walternienburg, 
1) Bei Lünig, Reichsarchiv, Pars spec. Cont. II, 185. 
2) Weitläusiger bei Weisse a. a. O. II, 238—241. Vielleicht be- 
zieht sich diese Würde auf die von Albrecht II. erworbene Burggrasschaft 
Magdeburg. 
1361 
1870
	        
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