416 Inneres 1423—1485.
heben und gemeinschaftlich ein Friedensgericht 1) anzuordnen,
zu welchem der Herzog, die Grafen und Herren, die Ritter-
schaft und die Städte je einen Beisitzer ernannten und welches
alle Fehden, nicht bloß wie früher die sogenannten unehr-
lichen, bestrafen, den neuen Landfrieden und die Landesordnung
aufrecht erhalten sollte. Diese wohlthätige Maßregel auch in
Meißen nachzuahmen, mochte bei dem hier seltueren Vorkommen
der Fehde der Anlaß fehlen.
Seit Erwerbung der Kurwürde umgab den Fürsten auch
ein glänzenderer Hofstaat, zumal auch der Adel seit dem Ver-
fall des kriegerischen Lehensdienstes aufing sich an die Höfe zu
ziehen; an der Spitze desselben stand der Hofmarschall. Frie-
drich der Sanftmüthige, unter dem auch die Kanzler bleibend
wurden, hielt sein Hoflager abwechselnd meist in Torgau,
Leipzig und Meißen; doch erhoben sich allmählich Dresden und
Weimar mehr und mehr zu bleibenden Residenzen, wogegen
Meißen und die Wartburg in den Hlntergrund traten. So
lange der Hof noch keinen bleibenden Sitz hatte, wanderten
auch die fürstlichen Hofgerichte von Meißen und Thüringen mit
ihm. Seit 1483 verlegte aber Kurfürst Ernst das seinige nach
Leipzig, und da es sich zugleich über Meißen und Thüringen,
die damals auf kurze Zeit vereinigt waren, erstreckte, so mag
dies die Ursache gewesen sein, weshalb es den Namen Ober-
hofgericht aunahm. Außer dem Hofrichter selbst war es mit
4 Nittern, 4 Doctoren und 4 andern Adeligen besetzt. Nach
der Theilung von 1485, wo Albrecht seinen Sitz zu Dresden
nahm wie Ernst zu Weimar, wurden in diesen Residenzen die
zwei Hofgerichte und sogar ein drittes, für Albrechts Antheil
an Thüringen, in Eckardöberga angeordnet, während auch unter
dem rothen Thurm zu Meißen jeden 14. Tag die Schöppen
Hofgericht saßen. Die Gerichte zu Dresden und zu Eckards-
berga wurden jedoch schon 1488 wieder vereinigt und aufs neue
als Oberhofgericht nach Leipzig verlegt.
In dieser Zeit fand das römische und das kanonische Recht
durch die Legisten und Kanonisten auch in Sachsen immer mehr
1) Es mag wohl nur eine Wiederaufnahme des älteren im 13. Jahr-
hundert gestifteten gewesen sein, doch mit größerer Ansdehunng.