Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

416 Inneres 1423—1485. 
heben und gemeinschaftlich ein Friedensgericht 1) anzuordnen, 
zu welchem der Herzog, die Grafen und Herren, die Ritter- 
schaft und die Städte je einen Beisitzer ernannten und welches 
alle Fehden, nicht bloß wie früher die sogenannten unehr- 
lichen, bestrafen, den neuen Landfrieden und die Landesordnung 
aufrecht erhalten sollte. Diese wohlthätige Maßregel auch in 
Meißen nachzuahmen, mochte bei dem hier seltueren Vorkommen 
der Fehde der Anlaß fehlen. 
Seit Erwerbung der Kurwürde umgab den Fürsten auch 
ein glänzenderer Hofstaat, zumal auch der Adel seit dem Ver- 
fall des kriegerischen Lehensdienstes aufing sich an die Höfe zu 
ziehen; an der Spitze desselben stand der Hofmarschall. Frie- 
drich der Sanftmüthige, unter dem auch die Kanzler bleibend 
wurden, hielt sein Hoflager abwechselnd meist in Torgau, 
Leipzig und Meißen; doch erhoben sich allmählich Dresden und 
Weimar mehr und mehr zu bleibenden Residenzen, wogegen 
Meißen und die Wartburg in den Hlntergrund traten. So 
lange der Hof noch keinen bleibenden Sitz hatte, wanderten 
auch die fürstlichen Hofgerichte von Meißen und Thüringen mit 
ihm. Seit 1483 verlegte aber Kurfürst Ernst das seinige nach 
Leipzig, und da es sich zugleich über Meißen und Thüringen, 
die damals auf kurze Zeit vereinigt waren, erstreckte, so mag 
dies die Ursache gewesen sein, weshalb es den Namen Ober- 
hofgericht aunahm. Außer dem Hofrichter selbst war es mit 
4 Nittern, 4 Doctoren und 4 andern Adeligen besetzt. Nach 
der Theilung von 1485, wo Albrecht seinen Sitz zu Dresden 
nahm wie Ernst zu Weimar, wurden in diesen Residenzen die 
zwei Hofgerichte und sogar ein drittes, für Albrechts Antheil 
an Thüringen, in Eckardöberga angeordnet, während auch unter 
dem rothen Thurm zu Meißen jeden 14. Tag die Schöppen 
Hofgericht saßen. Die Gerichte zu Dresden und zu Eckards- 
berga wurden jedoch schon 1488 wieder vereinigt und aufs neue 
als Oberhofgericht nach Leipzig verlegt. 
In dieser Zeit fand das römische und das kanonische Recht 
durch die Legisten und Kanonisten auch in Sachsen immer mehr 
1) Es mag wohl nur eine Wiederaufnahme des älteren im 13. Jahr- 
hundert gestifteten gewesen sein, doch mit größerer Ansdehunng.
	        
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