Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Hofhaltung. Gerichtswesen. 417 
Eingang und die Doctoren begannen, zum großen Verdruß des 
Adels, zu den höchsten Staatsänitern emporzusteigen. Georg 
Nebeldau, Doctor im geistlichen Recht, war Kanzler unter 
Friedrich dem Sauftmüthigen, sein Nachfolger, Heinrich Leubing, 
Doctor im kaiserlichen und Licentiat in geistlichen Rechten. 
Daraus, daß Kurfürst Friedrich 1432 die Berufungen auf den 
magdeburger Schöppenstuhl verbot und die Unterthanen an die 
Rechtsbelehrungen der Doctoren, verständigen und ehrbaren 
Bürger zu Leipzig, oder anderer Verständigen im Lande wies, 
ergiebt sich, daß solche Doctoren auch im Dienste der Städte 
standen, und da sie in Leipzig auch Mitglieder des Schöppen- 
stuhles waren, der sich in dieser Zeit aus einem Gerichte in 
ein rechtsprechendes Collegium verwandelte, so bildete sich in 
diesem allmählich der für die Folgezeit wichtige Unterschied 
zwischen ihnen und den Laienschöppen. 
überhaupt war es höchste Zeit, daß eine Reform der Ge- 
richte vorgenommen und manches Unbrauchbare durch Zeit- 
gemäßeres ersetzt wurde. Das Asylrecht der Klöster lähmte zum 
Theil noch immer die weltliche Hand, und es ist merkwürdig, 
wie der freiberger Nath auf die Anfrage, was er mit einem 
ins Franziskauerkloster geflüchteten Verbrecher anfangen solle, 
vom Kurfürst Ernst und seinem Bruder 1475 die Weisung 
erhält, dafür Sorge zu tragen, daß ihm im Kloster weder 
Speise noch Trank, noch Ruhe und Schlaf gestattet werde, sich 
überhaupt seiner Niemand dort annehme, damit er durch Noth 
und Hunger sich freiwillig herausbegebe und so der weltlichen 
Gewalt überliefere 1). Wie summarisch in peinlichen Sachen 
oft verfahren wurde, zeigt ein Beispiel in der thüringischen 
Stadt Buttstädt. Ein betrunkener Bürger erstach eines Abends 
einen andern. Noch an demselben Abende kam der Rath zu- 
sammen, richtete und sprach das Todesurtheil, welches auch 
sogleich beim Scheine breunender Strohwische vollzogen wurde. 
Auf die Nachricht davon citirte Herzog Wilhelm den Rath zu 
sich nach Roßla, und dieser erwies sein altes Herkommen und 
seinc Privilegien dazu. Da soll der Herzog sic mit den Worten 
1) S. Sammlung vermischter Nachrichten (Chemnitz 1767) I, 174. 
Böttiger, Geschichte Sachsens, 2. Aufl. 1. 27
	        
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