4 Inneres 1423—1485.
am Buchholz (Buchholz schlechtweg). Die Regierungen be-
günstigten solche Anlagen durch freies Banholz, Rechte, Pri-
vilegien, und so that sich in sonst unwirthbaren Strecken ein
kräftiges und segenreiches Leben nach und nach für Hundert-
tausende auf. Von nah und fern beeilten sich Laien und Geist-
liche, Bürger und Adlige, selbst fürstliche Frauen, Klöster und
Gemeinden, sich Gruberfelder verleihen zu lassen, und frommen
Sinns vergaß man nicht, einen Theil des reichen Segens der
Kirche, der Schule und den Wohlthätigkeitsanstalten zu be-
stimmen. Schon damals besaß oder erhielt der sächsische Berg-
bau jene treffliche Organisation, die das Verhältniß zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer so richtig abwiegt und der Be-
förderung der Arbeit wie der Sicherstellung des Arbeiters gleich
vollständig genügt ½).
Wie kräftig hätte sich Sachsen von den Greueln des Hus-
sitenkrieges, von den Leiden der Bruderfehde erholen, wie viele
wüste Marken wieder aufbauen und in Kultur setzen können,
wenn man das Geld besser als zum bloßen Luxus oder höchstens
zum Ankauf fremder Herrschaften und Gebiete benutzt hätte.
Noch 1469 konnte da, wo die Verwüstung der Hussiten hin-
gedrungen war, nur die Hälfte der Stenern erhoben werden.
1) Die gewöhnlichen ÜUberträibungen vom Silberveichthum, der sich
aufangs dort ergeben, wie Herzog Albrecht im St. Georgenschacht auf
einer Silberstufe von 4 Ellen Breite und 7 Ellen Länge gespeiset habe,
deren Werth auf 800,000 Species berechnet worden; wie man die Arbeiter
gar nicht mehr mit gemünztem Gelde, sondern gleich mit sogenannten
Silberkuchen bezahlt habe u. s. w., habe ich im Tert weiter nicht an-
führen wollen. Doch ist bis auf Gmelin u. A. ernsthaft daran geglaubt
worden. Vergl. Adelung, Dircct., S. 220, und die dahin zielenden
lateinischen Dialoge von Paul Niavis (Schneevogel) in der Samm-
lung vermischter Beiträge I. 88 ff. Hering, Eeschichte des sächs.
Hochlandes I, 4. S. 157— 179. Daß der Ertrag bedeutend gewesen
sein müsse, ist keinem Zweifel unterworfen, daß er aber nicht lanze nach-
hielt, nicht in Handel und Gewerbe und Ackerbau perwendet wurde, daß
Anfangs noch immer große Wohlfeilheit war, die Fürsten harte Steuern
auflegen mußten, kleine Schuldposten von 100 und 1000 kaum abstoßen
konnten, ist ebenso bekannt. Sehr gute Bemerkungen darüber aus dem
staatswirthschaftlichen Standpunkte in J. G. Hunger, AKm Fze Gesch. der
Abgaben in Sachsen (Dresden 1783), S. 17 ff.