Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Reactionsversuche. 485 
ehrlich und christlich dünke, den ganzen Streit über den Antheil 
der neuen Lehre an dem Aufruhre und über die kirchlichen Miß- 
bräuche nur durch gelehrte, gottesfürchtige und unparteiische 
Personen zu schlichten"“ 1), scheint ihm die Hoffnung auf Erfolg 
nicht benommen zu haben. 
Als er nämlich gemäß dem zwischen den Verbündeten ge- 
troffenen Ubereinkommen, die verabredeten Maßregeln auch ihren 
Nachbarn mitzutheilen, im Juli 1525 mit den Kurfürsten Al- 
brecht von Mainz und Joachim von Brandenburg, den Herzögen 
Heinrich von Wolfenbüttel und Erich von Kalenberg, lauter 
altgläubigen Fürsten, einen Tag zu Dessau abhielt, und diese, 
ermuthigt durch die Gleichheit ihrer Gesinnung, mehr noch 
durch die glücklichen Erfolge des Kaisers gegen Franz I. von 
Frankreich, den Beschluß faßten, „sich bei einander finden zu 
lassen, wenn die Lutherischen einen von ihnen angreifen würden, 
um solches Aufruhrs vertragen zu bleiben“ ), so trug er kein 
Bedenken, denselben dem Kurfürsten und dem Landgrafen mit- 
zutheilen. Die Folge davon war, daß der Kurfürst, der gleich- 
falls in Gemäßheit des mühlhäuser Beschlusses mit dem 
Marlgrafen Casimir von Brandenburg in Saalfeld zusammen- 
kam, dort mit demselben wegen ihres Festhaltens am Worte 
Gottes vorläufige Verabredung traf; Philipp besprach sich mit 
dem Kurfürsten von der Pfalz zu Alzei. Die Lage der Dinge 
war ernst genug, um beide Fürsten, die sich offen zu der Re- 
formation bekannt hatten, mit gerechter Besorgniß zu erfüllen. 
Namentlich der Kurfürst wurde vor den Praktiken seines Vetters 
gewarnt, auch gegen ihn wie früher gegen seinen Bruder ver- 
lautete die Drohung, er werde seine Abtrünnigkeit mit dem 
Verluste der Kur büßen; das kaiserliche Ausschreiben für den 
bevorstehenden Reichstag erinnerte an die strenge Vollziehung 
des wormser Edicts. Daher fand Philipp mit seinem Antrag 
auf eine engere Vereinigung der evangelisch Gesinnten, um auf 
1) über Hessen vergl. Nommel III, 1. S. 322 ff. mit vielen archi- 
valischen Nachrichlen. 
2) Daß die desensive Fassung dieses Beschlusses nur aus einer Ge- 
wohnheit der Zeit zu erklären sci, siche bei Ranke II, 186; über das 
Folgende ebendaselbst S. 197 ff. u. 280 ff.
	        
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