Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Schmalkaldischer Bund. 503 
kursächsischen Vlcarials vorbengen wollte, felerlich protesilren 
und ermuthigte dadurch auch die baherischen Herzöge, derselben, 
wenn auch aus ganz anderen Motivent, hre Zustimmung zu 
versagen 7. 
Daß die bis zum 15. April gegebene Frist nichts anders 
heiße, als daß dann mit dem Frühling der Kaiser den Krieg 
beginnen werde, glaubten die Stände beider Parteien, und 
darum galt es nun kräftigere Maßregeln. Schon auf der 
Durchreise durch Nürnberg handelte Johann deshalb mit dem 
Magistrate, Philipp mit den Straßburgern, Zürchern und 
Bernern. Jetzt hielt selbst Luther einen Vertheldigungskrieg 
nicht mehr für Aufruhr, sondern für erlaubte Nothwehr. Diese 
üÜberzeugung belebte auch den für den 22. December 1530 
nach Schmalkalden ausgeschricbenen Convent, wo außer Johann 
von Sachsen und Philipp von Hessen, Ernst von Braunschweig, 
Wolfgang von Aunhalt, die Grafen von Mansfeld in Person, 
zwei Fürsten aber und 15 Städte durch Gesandte gegenwärtiz 
waren. Von der Gefahr waren zwar alle gleich sehr über- 
zeugt; obschon aber jetzt Sachsen selbst ein Vertheidigungs- 
bündniß auch wider den Kalser beantragte, da sich die Gegen- 
partei des kaiserlichen Namens bedieue, so scheiterte doch auch 
dies Mal der förmliche Abschluß an dem Widerspruch einiger 
Anderen. Man beschloß, bloß den Kaiser zu ersuchen, den 
Schritten des Reichsfiscals in Sachen der Religion Einhalt zu 
thun, und eine Appellation gegen den Reichsabschied nebst einer 
Apologie ihres Betragens an alle auswärtigen Höfe zu schicken. 
So hoffte man sich auch der Hilfe fremder Mächte zu ver- 
sichern. Auch liefen nach einigen Monaten Schreiben der 
Könige von Frankreich und England ein, ja von dem letztern 
sogar ein Theolog als Emissär an den kurfürstlichen Hof, 
wahrscheinlich um sich durch Augenschein von der Lage der 
Sachen zu unterrichten )). Solche Verhandlungen mit dem 
1) Anfangs sollte der Kurfürst von Sachsen ganz von der Wahl 
ausgeschlossen werden. Der Papst hatte zu beliebigem Gebrauch für den 
Kaiser gleich zwei Bullen geschickt, durch deren eine Johann als Kcctzer 
und Gebannter zur Wahl nicht zugelassen, die andere, wodurch er für 
dies Mal doch zugelassen werden sollte. 
2) Die zur Mittheilung an die auswärtigen Höfe bestimmte Schrift
	        
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