Streit über das Bisthum Naumburg. 519
nicht persönlich zum Reichstage erschienen war, wie an den
Ränken des Papstes und Frankreichs, die von einer Ausgleichung
des Religionszwistes eine allzugroße Verstärkung der kaiserlichen
Macht befürchteten. So stellte also der Kaiser die Protestanten
dadurch zufrieden, daß er ihnen neben dem Reichstagsabschied,
der den nürnberger Frieden anerkannte, noch eine besondere
Declaration gab, welche die unverglichenen Punkte bis auf das
nächsteus zu haltende Koncil in einem ihnen günstigen Sinne
erledigte, die Katholischen, indem er den heiligen Bund er-
neuerte (29. Juli). Dafür gelang es ihm aber, den Landgrafen
Philipp, dessen Freundschaft mit dem sittenstrengen Kurfürsten
von Sachsen sich eben damals in Folge seiner anstößigen
Doppelehe sehr gelockert hatte, durch einen besonderen Vertrag
(13. Juni) an sich zu fesseln, in welchem derselbe versprach,
sich in kein Bündniß mit auswärtigen Mächten gegen Karl
oder dessen Bruder einzulassen, solange der regensburger Ab-
schied von ihnen gehalten würde, auch zu verhindern, daß sein
Schwiegersohn Moritz dies thue. Auch die Wahl eines Ober-
feldherrn gegen die Türken stieß auf Schwierigkeiten, da Johann
Friedrich gegen die Wahl eines bayerischen Herzogs oder Hein-
richs von Braunschweig protestirte und die eincs protestantischen
Fürsten verlangte; schließlich willigte er in die des Kurfürsten
Joachim von Brandenburg, der sich freilich für diese Stelle
sehr wenig fähig bewies.
In solche Stimmungen fiel eine Angelegenheit, die aller-
dings ganz geeignet war, die Gemüther auf das lebhafteste zu
erregen und den ernstesten Erwägungen Raum zu verschaffen.
Der Kurfürst hatte von den sächsischen Bisthümern Naumburg
nur unter seinem Erbschutz gehabt, nie aber vollkommene landes-
herrliche Gerechtsame daselbst geübt. Seit 1520 stand dies
Stift unter dem Pfalzgrafen Philipp, der zugleich Bischof von
Freisingen war, wo er auch meistens residirte, ein Umstand,
der der Ausdehnung des kurfürstlichen Einflusses auf das Stift
sehr zu Statten kam. Bürger und Magistrat von Naumburg
hatten dringend die Reformation annehmen zu dürfen begehrt,
das Kapitel sie verweigert. Schon 1531 stand der öffentliche
Gottesdienst deshalb völlig still, und 1536 ließ sich die Stadt