Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

522 Die wurzener Fehde. 
das nun in Trient gehalten werden sollte, wollten die Pro- 
testanten, denen durch Karls Unglück in Afrika und den neuen 
französischen Krieg der Muth gewachsen war, ganz und gar 
nichts hören. Und doch enthüllte sich eben damals, wie sehr 
die protestantische Partei des festgeschlossenen, inneren Zusammen- 
hangs entbehrte. Es fehlte wenig, daß die Häupter der beiden 
sächsischen Linien ihre Schwerter gegeneinander selbst gekehrt 
hätten. 
Dem am 17. April gestorbenen Herzog Georg von Sachsen 
war sein Bruder Heinrich, der Reformator seines Landes, 
schon am 18. August 1541 im Tode gefolgt. Auf seinen hoch- 
begabten Sohn, den 21jährigen Herzog Moritz, Philipps von 
Hessen Schwiegersohn, hatte sich mit dem albertinischen Lande 
auch der alte, aus der Theilung von 1485 herrührende und 
trotz aller Vergleichsversuche immer fortwirkende, unter Georg 
noch durch die kirchliche Spaltung verschärfte Gegensatz gegen 
die ernestinische Kurlinie vererbt, und gleich in den ersten Monaten 
gedachte er zu zeigen, daß er selbständiger als sein vom Kur- 
fürsten geleiteter Vater sei. Obgleich Protestant, erklärte er 
21. Jannar 1542 dem schmalkaldischen Bunde nicht beitreten 
zu wollen, theils weil er kein Vertrauen zu demselben hegte, 
theils aber auch, weil er trotz seiner Jugend nicht die geringste 
Lust empfand, sich dem Kurfürsten unterzuordnen noch eine 
Art von Bevormundung zu ertragen, die dieser über ihn aus- 
üben zu wollen schien. Da er sich vielmehr gerade damals 
enger an den Landgrafen anschloß, so mußte dadurch bei der 
Spamung, die zwischen diesem und Johann Friedrich einge- 
treten war, die Entfremdung der beiden Vettern nur noch ge- 
steigert werden. Sie führte zu offeuem Conflict, als der Kur- 
fürst der meißnischen Stiftsstadt Wurzen, die wie das ganze 
Stift unter dem Schutze beider Linien stand, einseitig die 
Türkensteuer auflegte und, da der Bischof von Meißen 
Johann VIII. (von Maltitz) sich dagegen verwahrte, ohne 
Moritzens Abmahnung zu beachten und mit Verletzung des 
grimmaischen Vertrags den 22. März 1542 die Stadt durch 
1400 Mann besetzen und nicht ohne Gewaltsamkeit in dem 
Stifte die Neformation einführen ließ. Sogleich eilte Moritz,
	        
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