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576 Das albertinische Sachsen.
tation nach einer umsichtig gearbeiteten Instruction, die die
Grundlage der ganzen nachherigen Kirchenverfassung wurde.
Dr. Luther gab dazu das kursächsische Visitationsbuch und die
Kirchenordnung des Kurlandes neu heraus, und beide wurden
auch für das albertinische Sachsen augenommen. Die Klöster
wurden noch nicht eingezogen; sondern nur die Klosterkleidung
untersagt; in den unmittelbaren Städten und Flecken der Bi-
schöfe wurde noch nicht visitirt, bis die Unterthauen es selbst
verlangen würden. Vocirte Geistliche, die früher noch kein
Predigtamt verwaltet hatten, wurden zu den Theologen nach
Leipzig geschickt und dort geprüft. 1) Da sich indessen noch viel
Ignoranz, böser Wille oder bloß Scheingehorsam bei den Geist-
lichen gefunden hatte, wurde zu Anfang des Jahres 1540 eine
neue Visitation für Meißen und 1541 für Thüringen vor-
genommen. Die Seele aller dieser Veränderungen war aller-
dings der Kurfürst Johann Friedrich, denn selbst der Serretär
und Biograph Heinrichs, Beruhard Freydinger, sagt unverhohlen:
„Mit der Religion nahm er sich also an, daß er folgete, was
man vorsagete, ging aber nicht viel weiter, als was ihm der
Kurfürst präscribirte, und wie er hörte, daß es die andern pro-
testirenden Stände hielten“. )
So mochte wohl auch der Kurfürst den Nath gegeben ha-
ben, über diese kirchlichen Veränderungen nicht erst die Stände
zu befragen. Endlich aber zwang die Geldnoth den Herzog
(November 1539) die Landschaft nach Chemnitz zu bescheiden.
Denn es fanden sich 500000 Fl. Schulden in Georgs Ver-
1) Die Justruction für die Visitatoren, unter denen wieder Menius,
Justus Jonas, Spalatin waren, in A. Wecks Beschreibung von Dresden
(S. 309). über manchen kirchlichen Mißbrauch in Dresden s. Hasche,
Diplom. Gesch. von Dresden II, 213.
2) So sagt Bernh. Freydinger in seinem kurzen Verzeichniß
etlichen Thuns Herzog Heinrichs bei Glafey, Kern der sächs. Geschichte
I. 107— 127. Ich besitze eine ziemlich alte Abschrift mit manchen Ab-
weichungen unter dem Titel: Lebens= und Wandelsbeschreibung des Durchl.
Hochgeb. Fürsten und Herrn 2c., sonderlich aber, wie dieser Lande Ne-
gierung nach H. Georgen Tode an ihn kommen, dadurch das Evangelium
darinnen angefangen, auch wie er endlich in demselben Erkenntuiß selig
vorschieden sei durch B. F. S. zue D. 70 Seiten. 4. (B.)