616 Das neuere ernestinische Sachsen.
eine große Anzahl Reisen, Besuche von Reichstagen und Fürsten-
versammlungen, dabei hochwichtige innere Institutionen füllen
seine Regierung aus. Mit 33 Jahren ist es vollendet. Die allzu-
heftige Jagdliebe, der er zum großen Nachtheil seiner Unterthauen
nachhing, soll er sterbend noch berent haben. Vieles verrichtete er
durch wohl gewählte Räthe, wie Commerstadt, Carlowitz, Cracau,
Mordeisen u. A. Wie segensreich für Deutschlands politische
und religiöse Freiheit sein Wirken als Kurfürst war, wie groß
der Glanz und Ruhm nach außen, den er seinem Sachsen für
lange Zeit zu verleihen wußte; wie bereitwillig man ist, die
Tiefe seiner Politik, den Umfang seiner Combinationen, den
Heldenmuth mancher Unternehmung zu erheben: so fühlt man
sich oft mitten in der Freudigkeit des Urtheils befangen und
gehemmt, wenn man an die Mittel denkt, die ihn zum Ziele
führten, und blickt unwillkürlich von der Elbe hinüber zu jenem
frommen Dulder an der Ilm und Saale, der weit beschränktern
Geistes und weit mindern Glanzes doch Eines voraus hatte,
den frommen Sim, die treue Redlichkeit.
4. Begründung des neueren ernestinischen Sachsens durch Johann
Friedrich und seine Söhne.
(Als Anhang).
So glücklich nicht und doch vielleicht glütkseliger als Morit
trat Johann Friedrich ein Jahr nach des Kurfürsten Tode von
dem eng gewordenen politischen Schauplatz seines Wirkens ab.
Wie man auch über seine Mißgriffe urtheilen mag, er steht
unter den Säulen und Trägern der Reformation und unter
den frommen Glaubenshelden, die eine Überzeugung haben, für
die sie leben und sterben können, nicht am letzten Platze da.
Den schweren Verlust, welchen die wittenberger, Kapitulation
seiner Linie brachte, hat der, der die Zeiten lenkt, allmählich zu
vergüten gewußt; und wenn der 13. Artikel jenes Vertrages
fast nur den achten Theil des gesammten damaligen wettinischen
Landes den Söhnen des unglücklichen Fürsten übergab, so besitz
jetzt das ernestinische Sachsen doch volle zwei Drittel des den
Albertinern verbliebenen Landesumfanges #).
1) Judem das Königreich Sachsen 272 □M., das Großherzogtbum
und die drei Herzoglthümer gegen 180 □M. Areal haben.