Finanzen. Münzwesen. 627
in Herzog Albrechts Kammer 3998.1 Fl. Einnahme verrechnet,
Kursachsens Einkommen schätzte man auf jährlich 60000 Fl.,
dagegen das des Herzogs von Bayern auf 100000, das der
deutschösterreichischen Länder auf 300000 Fl. Doch tritt auch
auf wirthschaftlichem Gebiete zwischen beiden Linien ein Gegen-
satz, nicht minder wichtig als der auf dem kirchlich -politischen,
zu Tage, nur daß hier die überlegenheit ebenso entschieden auf
Seiten der Albertiner wie dort auf der ihrer Vettern ist.
Georgs des Bärtigen wohlgeordneter Haushalt sticht vortheil-
haft ab von der steten Geldnoth der Ernestiner. Vielfache
Verlegenheiten entsprangen dem Münzwesen. Zwar hatte die
Einführung der meißnischen Güldenwährung, nach welcher 21
Zins= oder schneeberger Groschen und seit 1498 7 Schrecken-
berger oder Engelsgroschen einem rheinischen Gulden gleich-
gesetzt wurden, eine zweckmäsige Ordnung geschaffen, auf welche
1500 die Ausmünzung der ersten sächsischen Thaler, der so-
genannten Güldengroschen, folgte; aber um sein eignes Münz-
system zu behaupten war Sachsen zu klein. Als ein durch viel-
benutzte Straßen durchschnittenes, an einem schiffbaren Strom
geelenenes und von den leipziger Messen beherrschtes Verkehrs-
land sah es seine vollhaltige Münze unaufhaltsam außer Landes
gehen und dafür fremdherrliche geringhaltige hereinströmen.
Die Hoffnung, daß durch einen Vertrag mit Mansfeld (1518),
von wo hauptsächlich die leichte Münze Sachsen überschwemmte,
nuch welchem sich dieses den Grundsätzen des sächsischen Münz-
wesens anschloß und welchem 1519 auch das Erzstift Magdeburg
beitrat, das libel sich werde heben lassen, schlug febl; dennoch setzten
die sächsischen Gürsten der 1524 vom Reichsregiment zu Eßlingen
unternommenen Reichsmünzordumg entschiedenen Widerstand ent-
Fegen, es tauchte vielmehr bei ihnen ein seltsamer Finanzplan auf,
der darauf beruhte, daß Sachsen als das Haupt-Silberproductions-
Land den Preis dieses Metalls im Reiche bis zu 10 Fl. (statt
bisher c. 8 Fl. 12 Gr.) erhöhen solle. Trotz seiner Abenteuer-
lichkeit fand derselbe die Zustimmung des 1525 nach Zeiz beru-
fenen landschaftlichen Ausschusses; nur Leipzig und einige meißnische
Städte erkannten richtig, daß diese beabsichtigte Erhöhung der
Ausbringung nichts anderes sei als eine „Geringerung der Münz“
40“