Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

628 Inneres 1485 — 1553. 
und da Herzog Georg gerade damals auch durch kirchliche Vor- 
gänge gegen die Ernestiner verstimmt von dem Projecte zurück- 
trat, so kam es nicht zur Ausführung; daß er sich auch 1530 
der von ernestinischer Seite gewünschten Verringerung der 
Münze nicht anschloß, hatte die Trennung des seit 1485 wenig- 
stens factisch gemeinschaftlich gebliebenen sächsischen Münzwesens 
zur Folge 1). Die Kammerschulden wurden wiederholt von den 
Stäuden übernommen und 1540 eine große Summe zu dem be- 
vorstehenden Reichstag verwilligt, weil, sagte Johann Friedrich, 
die Kosten eines solchen Reichstages dem jährlichen fürstlichen 
Einkommen nicht sehr ungleich sein möchten. Unter solchen 
Umständen und besonders während der Reformation, wo eint 
Uneinigkeit mit den Ständen höchst störend hätte werden kömmen, 
gelangten diese zu immer größeren Rechten, wie sie z. B. von 
Moritz 1548 dem Landtagsreverse die Bedingung einwerleiben 
ließen, daß ihnen eine Mitwirkung zum Kriege eingeräumt 
würde. Im Jahre 1552 übernahmen die Stände wieder 
600000 Fl. landesherrlicher Schulden. 
Das Hauptgeschäft der Stände blieb aber immer die Steuer- 
bewilligung. Zu den bisherigen Steuern, der Ziese von 1438, 
der Biersteuner von 1469, welche 1546 zu einer allgemeinen 
Tranksteuer mit dem zehnten Pfennig vom Getränke erhoben 
wurde, kam 1483 die erste Vermögenssteuer für Herzog Al- 
brecht zur Bezahlung der Landesschulden (2 Fl. von jedem 
100 Fl. Vermögen; den 20. Theil vom Gesindelohn; von 
Handwerksburschen, Hausgenossen und Andern, die nicht 25 Fl. 
„in bonis“ haben, 4 Gr.; von müßigen Leuten, so keine 
Handthierung und andere Nahrung haben, 1 Fl.). Daun 
wurde 1537 dem Herzog Georg zur Erbauung von Festungen 
eine sogenannte Banusteuer bewilligt, die nach Schocken von 
liegenden Gründen und von werbender Baarschaft erhoben 
wurde, also zugleich eine Grundsteuer war, wie solche nunmehr 
in Sachsen aufkamen. Das erste Beispiel davon findet sich im 
ernestinischen Sachsen schon 1523, als Friedrich der Weise 
1 Vergl. Nos cher in d. Berichten d. k. s. G. d. W. phil.-hist. Kl. 
1801, S. 145, besonders über die merkwürdigen Streitschriften von 1530, 
u. Pückert, Das Münzwesen Sachsens 1518— 1545 (1862).
	        
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