Bisthümer Meißem Merseburgund Zeiz. 55
thümer 1). Aber dies Alles besiegte die fortgesetzte Opyosition, des
halberstädter Bischofs nicht, sodaß sich. Otto vor der. Hand jauf
die Errichtung des Bisthums Meißen beschränkte, rdessen Umfang
und Einkünfte er am 19. Oct. 967 zu Rom festsetzte, worauf
Papst Johann. XIII. unterm 2. Januar 968, seine Bestätigung,
gab und es dabei dem römischen Stuhle unmittelbar unterstellte
Wie nun aber im Frühlinge desselben- Jahres Erzbischof Wils,
helm und Bischof Bernhard kurz nach einander, starbeno und
ihre Nachfolger sich bereit erklärten, auf des, Kaisers „Absicht,
einzugehen, änderte sich die Stellung des jungen Bisthums: es.
büßte die Exemtion von der erzbischöflichen Gewalt wieder ein,
und der von Otto zum ersten Erzbischof von- Magdeburg #er-
hobene Abt von= Weißesburg „ Adalbert „der, nunmehrige, Pri-
mas der deutsch-slavischen Kirche, vom Papst mit Vollmacht
ausgerüstet, die Sprengel derinenen Bisthümer in den Slaven-
ländern jenseits, der. Elbe##und. Saale mit #Genehmigung des,
Kaisers zu begrenzen und zu ordnen, „vollzog= am Weihngchtse#
tage 968) in: Gegenwart, wvieler, sächsischen. Großen „geistlichen.
und weltlichen Standes s),, die feierliche, Ordingtions#der Bischsfe
Boso von Merseburg,) Hugo y#von Zelz. #ud Burchard
Meißen. Der zeizer Spxengel greuztengegen Westen längs) der#t
Saale bis zur Mündung,ver'Unstrut, an den von Mainz, gegen
Norden und.Nordosten (auf einer ungefähren. Linie von Weißen-
fels bis Penig an den halberstädter, und #nerseburger; sstlich.
jenseits der zwickauer Mulde: an den meißner und südlich an die
von Prag, Regensburg und Bamberg; die# Gaue Tuchurini,
und Plisni, geherten theils. zu Zeiz, theils zu Merseburg Des
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über die wenigen noch, porbandegenn und noch wenigeren. cchten,
Stiftungs- und Beflätigungse „ Urkunden (für. Zelz pgar, leine. u 4ener «-
s. Adelung, Directorium der südsechf- Gesch., Einleit. S. XXVIXLI
Schultes, Directi dipl. I) 75 sqd. undi# geutsch, Geroh, Sa25 ffa
über das angebliche meißner, Exemtionsprivileglum: Chn. Er, Weisse,
Gesch. der kurs. Staaten I, 20. — Das Hauptwerk Über pas meißner,
Visthum, des Jesuiten Callos, Series- misnens. episcoporum, (Ratisb.
1752, 4°), wird durch die Einleitungen zun * ale Sex. reg., I#
vlelfach berichtigt. . : 2 razi#
i, 2) Cod. dipl. Sax. II, 1. No. 1— u. d. Giuleltung E. #n
Magd. ad a. 909. 970; Pertz, SS. XVI. „, .7
967
1480