Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

104 Die Administration Friedrich Wilhelms von Sachsen-Weimar. 
Von seiner brandenburgischen Gemahlin Sophia (vermählt 
1582) hinterließ Christian I. drei minderjährige Söhne, Chri- 
stian II., den nunmehrigen Kurfürsten (geb. 1583), Johann 
Georg (geb. 1585) und Angust (starb 1615), und zwei Töch- 
ter, Sophia, nachmals Herzogs Franz von Pommern Ge- 
mahlin, und Dorothea, die als Äbtissin von Quedlinburg 
starb. Die Vormundschaft über diese Kinder, deren Erziehung 
die Kurfürstin Sophia, hauptsächlich auf ihrem Wittwensitze 
Colditz, selbst leitete, nebst der Landesadministration während 
des Nachfolgers Unmündigkeit übertrug des Vaters Testament 
außer dem Herzog Friedrich Wilhelm, dem Stifter der Linie 
Altenburg, als nächstem Agnaten, auch noch dem Großvater 
der Kinder, dem Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg; 
da aber der letztere selbst Bedenken trug diese Mitvormund- 
schaft zu übernehmen und auch die Stände sich weigerten ihm 
die Huldigung zu leisten, so verglichen sich beide dahin, daß der 
Herzog die Administration allein führen und nur in wichtigen 
Fällen den Rath des Kurfürsten einholen solle. Der Land- 
tagsabschied von 1592 wies demselben Torgau als Resi- 
denz und außer den Kammer-Naturallieferungen jährliche 
20000 Fl. an ½). 
Wenn der verstorbene Kurfürst bei dieser testamentarischen 
Anorduung die Absicht gehabt hatte, dem streng lutherischen 
Ernestiner, dem Sohne Johann Wilhelms und Enkel Johann 
Friedrichs des Großmüthigen, eine Fessel anzulegen und so eine 
Verleugnung der von ihm selbst vertretenen Politik nach Mög- 
lichkeit zu verhüten, so wurde dieselbe durch jene Ubereinkunft 
sogleich vereitelt. Gestützt auf die Stimmung eines über- 
wiegenden Theiles der Bevölkerug, auf die lutherische Ortho# 
doxie und den ihr auhängigen Adel, brach der Administrator ohne 
Verzug nach allen Seiten hin mit den Grundsätzen Christians I. 
und Crells. Nachdem sich die Febrnar 1592 nach Torgau 
berufenen Stände von dem Administrator hatten das Ver- 
1) Auch die drei Slifter, obgleich sic eine Sedisvacanz erklärten, 
unterwarsen sich dem Testament, demzufolge jeder der drei Prinzen ein 
Stift bekommen sollte. Weiße IV, 211 ff.
	        
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