Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Kurfürst Christians II. Regierungsantritt. 113 
Brüder, von denen Johann Georg die Regierung des Stifts 
Merseburg und, als Liebling seines Bruders, noch eine be- 
deutende Apanage von 18500 Fl., August nach Vollendung 
seiner Studien in Wittenberg und nach erreichter Mün- 
digkeit die des Stifts Naumburg-Zeiz erhielt. Außerdem 
führte Christian seit 1602 auch über die Söhne Friedrich 
Wilhelms von Weimar-Altenburg zugleich mit deren Oheim 
Johann die Vormundschaft und rieth diesen seinen Mün- 
deln, als derselbe endlich 1603 die Theilung des Landes 
in Weimar und Altenburg zu Stande brachte, das letztere zu 
wählen. Ja nach Johanns Tode 1605 setzte er gegen den 
ihm aus Familienursachen verhaßten Johann Kasimir von 
Koburg als nächsten Agnaten auch die Vormundschaft über 
Johanns acht Söhne durch; doch blieb er immer parteiisch 
gegen die weimarische Linie für seine altenburger Mündel ½). 
Wenn Christian lI. der tüchtige und kräftige Fürst nicht 
wurde, den Sachsen gerade damals so nöthig gehabt hätte, so 
lag die Schuld zum Theil vielleicht mehr an der Art, wie er 
von seiner Mutter erzogen worden war, als an seinem und 
seines Bruders Lehrer, dem gelehrten Dr. Joachim von Beust. 
In seinen gewaltigen Gliedmaßen wohnte ein matter Geist, 
der seine eigene Untüchtigkeit zum Regieren fühlte, und offen- 
herzig bekannte er, daß er seine Jugend zu wenig zum Lernen 
angewendet habe, weswegen er mit fremden Augen sehen, mit 
fremden Ohren hören, mit fremdem Munde reden müsse??). 
Die Zeitgenossen nannten ihn seiner Gutmüthigkeit wegen „das 
fromme Herz“, aber selbst das Wenige von geistiger Kraft, 
was er besaß, untergrub er durch das Laster des Trunkes, 
dem er in einem selbst für diese Zeit ungewöhnlichen Maße 
ergeben war; außer für die Tafel hatte er nur noch Sinn 
für die Jagd, über die er die harten Edicte seiner Vorgänger 
erneuerte, für Turniere und andere Feste 5). 
1) Über diese vormundschaftlichen Händel s. Röse, Herzog Bernbard 
der Große von Sachsen-Weimar (1828) l, 15 ff. 
2) Müller, Annalen, S. 262. 
3) Über die Unmäßigteit des Kurfürsten s. Dan. Eremita, lter (Ier- 
Böttiger, Geschichte Sachscns. 2. Aufl. II. 8
	        
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