1620
14 Kurfürst Johann Georg I.
Und zu diesen allgemeineren Beweggründen trat noch der be-
sondere, daß er den reichen Grundbesitz, welchen das Bisthum
Meißen in der Oberlausitz hatte, unmöglich unter die Bot-
mäßigkeit eines politischen Gegners fallen lassen durfte.
Um so leichter fanden die Gesandten des Kaisers Gehör mit
ihrem Hinweis auf die durch die Verbindung der Böhmen
mit Bethlen Gabor verursachte Bloßstellung des Reiches zu
Gunsten der Türken, und auf die in dem Beispiele der Böh-
men für alle Fürsten liegende Gefahr, sowie mit ihrem Gesuche,
keine Truppen noch Kriegsbedarf nach Böhmen passiren zu
lassen, leichter sogar als der Kurfürst selbst mit seiner Geneigt-
heit zur Unterstützung des Kaisers bei dem im Januar 1620
nach Dresden berufenen Ausschusse der Ritterschaft und der
Städte, der theils aus Furcht vor den Kriegslasten, theils aus
Scheu vor einem Kampfe gegen Glaubensverwandte immer
noch an der Neutralität und Interposition festzuhalten wünschte.
Selbst die Universität Wittenberg gab ihr Gntachten dahin,
daß ein protestantischer Fürst sich nicht wider seine Glaubens-
genossen mit dem Kaiser verbinden dürfe. Allein alle etwaige
Bedenken des Kurfürsten wegen der Sicherheit der Religion
zu zerstreuen beeiferte sich nicht bloß die Liga, sondern auch
Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt, der treueste Anhänger
des Kaisers und schon aus Haß gegen seine reformirten Vettern
zu Kassel eifriger vutherauer; letzterer kam Ende 1619
persönlich nach Dresden, namentlich um den Kurfürsten zu
einer Einwirkung auf die übrigen Stände der beiden sächsischen
Kreise zu Gunsten des Kaisers zu stimmen. Er fand bei
Kaspar v. Schönberg das bereitwilligste Entgegenkommen;
desto weniger entsprach der auf den 30. Jan nar nach Leipzig
berufene Kreistag der obersächsischen Stände den gehegten Er-
wartungen. Brandenburg blieb ganz aus, Weimar trennte sich
unter dem Vorwande des Rangstreites mit Altenburg; die
Ubrigen beschlossen nur zur Aufrechthaltung ihrer Neutralität
3000 Mann zu Fuß und 1000 Reiter unter dem Ober-
befehl des Kurfürsten als Kreisobersten zu werben, aber
Brandenburg, Weimar, Anhalt und Pommern verweigerten