152 Kurfürst Johann Georg I.
und die Einstellung der Rüstungen abschlug 1), so griff er doch
den durch Hegemüller ihm vorgetragenen Wunsch des Kaisers,
er möge im Einverständniß mit Tilly einen Waffenstillstand
mit Gustav Adolf bewirken, begierig auf, ohne zu sehen, daß
der Kaiser uur die Absicht hatte, ihn so lange in der Neu-
tralität festzuhalten, bis der leipziger Bund gesprengt und die
Macht der Schweden gebrochen sei. Auch Gustav Adolf, der
dringend um Gestattung des Elbüberganges bei Wittenberg
anhielt, um dem von Tilly bedrängten Magdeburg zu Hilfe
eilen zu können, suchte ihn zu überzeugen, daß seine eigene
Rettung ihm gebiete die Belagerten zu unterstützen, daß er sich
sonst selbst zu Grunde richte, da er durch den leipziger Con-
vent dem Kaiser doch ans Herz gegriffen habe. Aber Johann
Georg war zu nichts zu bewegen. Obgleich davon unterrichtet,
daß Pappenheim alles daransetzte m# Magdeburg zu bezwingen,
bevor er, wie jener sicher erwartete, einschreiten würde, empfand
er doch durchaus keine Neigung, eine Stadt zu unterstützen,
deren Erhebung durch den Brandenburger Christian Wilhelm
veranlaßt war. Am 10./20. Mai fiel Magdeburg. Auch
dadurch noch nicht aus seiner Vertraneusseligkeit aufgeschreckt,
setzte der Kurfürst nun seine Hoffnungen auf die endlich für
den 3. August nach Frankfurt anberaumten Verhandlungen
mit der Liga und gab dadurch Tilly und dem aus Italien
heranziehenden Fürstenberg Zeit, die schwächeren evangelischen
Stände, da die kaiserlichen Avocatorien und Monitorien wir-
kungslos geblieben waren, mit Gewalt zum Rücktritt vom
leipziger Bunde zu nöthigen; auch bei dieser Vergewaltigung
seiner Verbündeten blieb er ein unthätiger Zuschauer.
Nachdem Gustav Adolf durch Sachsens zweidentige Haltung
zum Rückzug auf die Havellinie gezwungen worden war und
erst durch die ernstesten Drohungen dem Kurfürsten von
Brandenburg 10./20. Juni die Einräumung von Spandau,
den freien Paß bei Küstrin und andere Zugeständnisse ab-
gedrungen hatte, wiederholte er jetzt durch Arnim, der bald
1) Londorp lIV, 161. Thentr. Eur. II. 18.